Der Sonderfall aber ist: VERkäuferverschulden!
Hallo Anne,
Wie wäre es also im anderen Fall? Der Kunde ist
Höchstbietender, bezahlt, bekommt die Ware, reklamiert,
bekommt das Geld zurück … und behält die Ware!! Der
Ebay-Verkäufer, oft ein Privater oder ganz kleiner Händler,
hat weder die Erfahrung, noch das Wissen und die Möglichkeiten
sein Eigentum zurückzubekommen. Das Einzige, das ihm bleibt,
ist eine schlechte Bewertung abzugeben. Toll, nicht? Der
Käufer lacht sich tot und wenn er bei den Bewertungen in den
Minus-Bereich rutscht, eröffnet er einen neuen Account.
Naja, das stimmt nicht so ganz. Wenn Du Deine Artikel nicht bezahlst oder bei der Rückgabe Schmu machst, dann kann der Verkäufer auch einen sog. „Hinweis“ abgeben, daß nicht bezahlt/nicht zurückgeschickt wurde. Wenn sich der andere (in diesem Fall also der Kunde) nicht rechtfertigt, bekommst Du automatisch eine Verwarnung. Nach einigen Verwarnungen ist dann eben auch Schluß, da kann man dann nicht einfach einen neuen Account öffnen.
Solange bei Ebay das Prinzip gilt: Verkauf an den
Höchstbietenden - mit nur sehr beschränkten Möglichkeiten,
bestimmte Personen auszuschließen - wird sich wohl niemand,
der bei Verstand ist, als Verkäufer auf eine andere Art der
Rückerstattung einlassen.
Okay, grundsätzlich gebe ich Dir recht. Aaaahber: Hier ist der Fall doch ganz anders gelagert: Ich als Kunde gebe den Artikel ja nicht einfach so zurück, waller mir nicht gefällt. Nein, der Verkäufer hatte falsche Angaben gemacht , und das ist der entscheidende Punkt!!!
Wenn wir also schon die Möglichkeiten in Betracht ziehen, wie man das eBay-System gefährden kann, dann muß man auch an mögliches betrügerisches Vorgehen bei VERkäufern denken: Einer beschreibt vorsätzlich falsch, spekuliert damit gezielt auf die Rücksendungsabsicht des Käufers und verweigert nach Warenrücksendung die Erstattung.
Natürlich - die meisten Ebay-Kunden sind klasse! Die meisten
Verkäufer im Übrigen auch. Wären die Bestimmungen aber so, wie
du vorschlägst, würden sich doch auch viel mehr der
unerwünschten Sorte bei Ebay herumtreiben. Dann gäbe es
langfristig auch keine guten Verkäufer mit guter Ware mehr -
es hat schließlich keiner etwas zu verschenken. Dann könnten
wir alle wieder unseren Samstagnachmittag in der Innenstadt
vertrödeln um neue Ware von unfreundlichen Verkäufern in
teueren Läden ohne Parkplatz zu kaufen
. Also, ich bin
froh, dass ich das nicht mehr muss (ich weiß, das war jetzt
überspitzt und übertrieben dargestellt)!
Jaja, ich stütze Deinen Ansatz im Grundsatz ja auch. Aber dennoch halte ich fest an meinen Zweifeln, ob es immer (also bei Kauf UND Rückerstattung) und in jedem Fall (also auch bei Umtausch wegen Verkäuferverschulden) am Käufer ist , das Risiko zu tragen.
Grüßlein :o)
-R o b.