Rückgabe-/ Wiederrufsrecht für Gewerbetreibende

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe übers Internet einen Prozessor gekauft. Nun hat sich herrausgestellt das ich diesen doch nicht benötige und habe die Ware ungeöffnet an den Verkäufer zurück geschickt. Da ich den Prozessor aber auf meine Firma gekauft habe, verweigert mir der Verkäufer die Rücknahme.
Als Privatkäufer habe ich ein 14 tägiges Rückgaberecht, aber wie ist es mit mir als Gewerbetreibender???
Habe ich hier auch irgendwelche Rechte oder muß ich auf die Kulanz des VK hoffen? Leider habe ich bei Google nirgends die eindeutige Antwort gefunden. Gibt es ein Pharagraphen im HGB bzw BGB der mich als „Kaufmann“ von einem Rückgaberecht aussschließt oder muß der VK dies Klausel extra in seinen AGBs aufführen?

Sorry,kann ich leider nicht beantworten.
VielGlück noch.

Hi Andyhh,
sorry, ich darf die keine rechtsauskunft geben, bin kein anwalt…
aber…soviel ich weiss - und ich weiss ne menge :wink:) - hast du keine chance, das teil zurückzugeben, wenn der händler nicht will.
das „rückgaberecht“ von dem du sprichst bezieht sich nur auf „privatpersonen“ im sinne des gesetzes. du als Gewerbetreibender bist weniger schützenswert als ein verbraucher. es gibt aber urteile, nach denen du auch als gewerbetreibender dieses recht hast, wenn du nachweisen kannst, das du den einkauf für deinen privaten haushalt gemacht hast. also keine klarheit für niemanden. aber wie gesagt, ich darf keine rechtsauskunft geben, und dies ist nur meine private meinung. ruf doch den händler an, und sprich nett mit ihm…hilft meistens.
bei uns wenigstens :wink:)
beste grüsse michel
http://www.elektro4000.de

leider ist das son blödmann der null kulanz zeigt und sich strigt weigert das teil zurück zunehmen

Hallo

Das Rückgabe-/Widerrufsrecht gibt es nur für Verbraucher. Schau Dir noch einmal die AGB´s an.
Ansonsten vielleicht doch auf die Kulanz hoffen.

Vielleicht kann Dir ein Anderer da besser helfen als ich.

Gruss, satama

Hi Andyhh,
gib mal die shop adresse rüber, ich schau mal…was das für einer ist…
grüsse
http://www.elektro4000.de/michaelhagen:_:500.html

Hi Andyhh,
gib mal die shop adresse rüber, ich schau mal…was das für
einer ist…
grüsse
http://www.elektro4000.de/michaelhagen:_:500.html

hier bütte: http://nordpc.com/

Hi Andyhh,
habe den shop durchgecheckt…kannst nichts machen…haben sich anscheinend rechtlich einwandfrei verhalten.
sorry + grüsse
michel
http://www.elektro4000.de/

Hallo !
Gewerbetreibende haben keinerlei „Rückgaberecht“ (eigentl. Widerruf). Dieser Widerruf gilt nur bei Privatleuten und ausschliesslich im Fernabsatz. Weiterhin solltest Du Dir die ABG des Handelpartners durchlesen. Ich denke Du bist hier auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Einen Anspruch auf Rücknahme dürfte Dir nicht zustehen. Dies kann aber nur eine Rechtsberatung bestätigen, die ich nicht durchführen darf :wink:
MFG
S.

Hallo!

Haben Sie die Ware denn auf eigenen Namen bestellt, an Ihre Firma oder Privatadresse liefern lassen?

Sie stehen in dem Fall in der Nachweispflicht, dass Sie sie Ware nur für den Privaten Gebrauch bestellt hatten.

Wenn Sie zB selbst Onlinehändler im Bereich DVDs sind und dann eine JEans bestellt haben, ist das ja leicht beweisbar, Sie brauchten die Jeans ja weder als Betriebsausgabe (ist eh nicht ansetzbar) und Sie haben diese gewiß auch nicht gekauft um weiter zu verkaufen.

Im Falle eines Prozeossors ist das schwieriger nachzuweisen, denn Computer gibt es ja mittlerweile in jedem Unternehmen.

Für die zukunft kann ich Ihnen nur raten, alle Sachen die für Privat angedacht sind, auch privat einzukaufen und nicht zB bei eBay mit einem gewerblich angemeldeten Mitggliedsnamen, dann sind Sie da sozusagen voll aus dem Schneider. Bei ihrem vorliegenden Fall empfehle ich eher die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt oder einer Rechtsberatung, da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und sorry für die verspätete Antwort ich lag im Krankenhaus.

MfG
Peter

Hallo !

Auch wenn du den Artikel nicht benötigst, muß ihn der Verkäufer NICHT zurücknehmen.
Dies schliessen die AGB´s meisstens aus.
Der Verkäufer ist somit im Recht.

gruß pinkysbrain

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zur abschließenden Klärung des Sachverhalts solltest Du einen Anwalt hinzuziehen. Meine Antwort ist nur die eines Laien mit ein wenig Erfahrung.

Als privater Käufer hat nur deswegen ein Rückgaberecht, weil das explizit im Fernabsatzgesetz festgelegt wurde, um Privatleute beim Kauf über Telefon und Internet zu schützen. Unternehmen haben dieses gesetzlich verbriefte Recht nicht, bei ihnen greifen nur die allgemeinen Rechte bei Kaufverträgen, die Unwirkamkeit und Anfechtungen nur in speziellen Fällen vorsehen. Einfache Willensänderung oder Motivirrtum fällt nicht darunter.