Rückgabefrist Bankbürgschaft als Kaution

Gibt es eine gesetzliche Regelung, bis wann der Vermieter eine Bankbürgschaft, die als Kaution gestellt wurde, zurückgegeben haben muß?
Mietende ist am 28.2.07, Abrechnung für Nebenkosten 07 kommt dann ja erst im Herbst 08. Darf der Vermieter die Bürgschaft bis dahin behalten, weil er sagt, es ist eine Nachzahlung zu erwarten? Oder gibt es eine andere Frist?

Hallo kleine maus,

die gesetzlichen Regelungen zu Kautionen sind von der Art der Kautionshinterlegung unabhängig.

D.h. der VM hat sehr wohl das Recht einen Teil der Kaution zur Befriedigung etwaig noch ausstehender NK-Beträge als Sicherheit einzubehalten. Normalerweise wird er aber bereits einen Teil auszahlen, sobald feststeht das es keine Mängel an der Wohnung gibt. Ist also die Wohnung nachweislich mängelfrei übergeben dann zahlt der VM z.B. ein oder zwei Drittel der Kaution bereits aus.

Ob das auch bei der Bankbürgschaft geht, wird wohl auf die Form der Bürgschaftsurkunde ankommen. Im kaufmännischen Geschäftsleben gibt es jedenfalls Bürgschaften die ratierlich bzw. teilweise abgetragen werden können.

Es ist aber richtig, das ein VM der davon ausgeht das es Nachzahlungen zu den Nebenkosten geben wird (in diesen Zeiten ja auch nicht selten) die Kaution bzw. einen Teil davon einbehalten darf.

Gruß
Nita