Hi,
vieleicht kann mir ja jemand helfen. Wenn man am 06.September einen Dartautomaten als Geburtstagsgeschenk im Internet bestellt hat und drauf hingewiesen hat, dass es sich um ein Geburtstagsgeschnek handelt und es bis zum Geburtstag am Wochenende benötigt wird (E-Mails blöderweise nicht vorhanden).
Die Bestelung ist nun nicht püntlich zum Geburtstag am 11.9. angekommen sondern erst am 14.9. Da keine Ahnung von Dartautomaten vorhanden wurde der Inhalt nur obtisch geprüft.Geschenk erst am 1.10. übergeben. Und der Empfänger des Geschenk will das Teil gleich ausprobieren und es funktuniert nicht. Am 2.10. wurde der Automat gleich zurück geschickt und den Shop per E-Mail über den Mangel informiert und darum gebeten das Gerät zurückzunehmen ohne Ersatzleistung.
Da die Rückgabefrist bereits verstrichen war besteht der Shop nun auf Übersendung eines Erstazgerätes(trotz nochmaliger Bitte um Kulanz). Nun soll ein Erstatzgerät in den Nächste Tagen eintrifft.
Was kann man nun tun? har man nach Eintreffen der Érstazlieferung erneut 2 Wochen Rückgabefrist weil das Gerät beim letzten mal nicht getestet werden konnte? Oder gibt es andere Möglicheiten?
Da die Rückgabefrist bereits verstrichen war besteht der Shop
nun auf Übersendung eines Erstazgerätes
Das ist sein gutes Recht, genau wie auch hier keine Kulamnz zu zeigen.
Was kann man nun tun?
Die Ersatzlieferung abwarten und in Empfang nehmen.
har man nach Eintreffen der
Érstazlieferung erneut 2 Wochen Rückgabefrist
Selbstverständlich nicht - die Rücksendung war ja schließlich ein Gewährleistungsfall, der korrekt vom Händler abgewickelt wurde, und kein Neukauf.
weil das Gerät beim letzten mal nicht getestet werden konnte?
„Konnte“ schon (innerhalb von 14 Tagen, wie Steve Jobs sagte), „wurde“ aber nicht - aber das ist nicht das Problem des Händlers, sondern das des Käufers.