Tag die Anwesenden,
kann mich hier einer über das Rückgaberecht aufklären?
Ich hatte gerade eine Diskussion mit meiner Freundin,
ob ich meine gestern bei OBI gekaufte Farbe (3 Eimer
gekauft, doch nur 2 gebraucht) wieder zurückbringen kann,
bzw. ob ich das Geld zurückerstattet bekomme. Beim Kauf
wurde mir dieses zwar versichert, allerdings interssiert
mich hierbei die rechtliche Seite. Gibt es dafür eine
gesetzliche Regelung (wovon ich ja stark ausgehe), oder
bestimmt zB ein Baumarkt so etwas individuell ?
ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es im konkreten Fall nur, falls ein Mangel vorliegt. Alles andere wäre Kulanz des Anbieters. Hier liegt zwar ein (mündlich) vertraglich vereinbartes Rückgaberecht vor, aber daß das so vereinbart wurde, müßte erst einmal bewiesen werden.
wie Christian schon geschrieben hat, keine gesetzliche Regelung, dies ist eine freiwillige Sache des Baumarktes.
Ist bei Obi aber kein Problem, in unserem hier jedenfalls steht es auf ca 4m² grossen Schildern, die hängen sie nicht einfach mal so schnell ab.
wie Christian schon geschrieben hat, keine gesetzliche
Regelung, dies ist eine freiwillige Sache des Baumarktes.
Ist bei Obi aber kein Problem, in unserem hier jedenfalls
steht es auf ca 4m² grossen Schildern, die hängen sie nicht
einfach mal so schnell ab.
Warum sollten sie auch? Die Regelung ist, denke ich, gut für beide Seiten, auch für OBI. Durch solche Kulanzregelungen werden die Kunden ja „animiert“ tendenziell zu viel (als zu wenig) zu kaufen. Von diesen Kunden bringen aber sicher nicht alle die unbenötige Ware zurück!
die rechtliche Seite wurde ja schon beleuchtet.
Bei Farben und Tapeten etc. wird dies iA von den Heimwerkermärkten gemacht, damit der Kunde nicht evtl später nachkaufen muss und dann eine andere Charge mit leichten Farbunterschieden erwischt. Das nennt sich dann Kundenservice (selten in Deutschland).