Rückgaberecht

Hi,
haben heute diskutiert, ob man im Laden gekaufte Geräte wegen „Nichtgefallen“, bspw. weil bei einem Drucker die Ausdrucke nicht den Erwartungen gerecht werden, zurückgeben darf. A meinte, ein 14-tägiges Umtauschrecht sei immer drin, B meint, dies gelte nur bei Fernkäufen, vor Ort sei es Kulanz des Händlers. Was stimmt?

Hi
Wenn man in ein Ladengeschäft geht u sich dort über den korrekten Zustand der Ware informieren kann, besteht kein 14tägiges Rückgaberecht.
Es ist ausschließlich Kulanz u ist mitunter in den AGB’s festgesetzt.

LG
Andrea

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Hi,

haben heute diskutiert, ob man im Laden gekaufte Geräte wegen
„Nichtgefallen“, bspw. weil bei einem Drucker die Ausdrucke
nicht den Erwartungen gerecht werden, zurückgeben darf. A
meinte, ein 14-tägiges Umtauschrecht sei immer drin, B meint,
dies gelte nur bei Fernkäufen, vor Ort sei es Kulanz des
Händlers. Was stimmt?

ein generelles Rückgaberecht gibt es nicht. Was es gibt, sind Widerrufsrechte bei sogenannten Haustür- und Fernabsatzgeschäften. Auch persönliche Erwartungen spielen keine Rolle, sondern nur das, was beim Kauf zugesichert wurde bzw. nach allgemeiner Verkehrsauffassung erwartet werden kann.

Gruß,
Christian

Hi Alexander:
Bin hierin kein Experte hier nur meine meinung was ich glaube in grauer vorzeit in der Kaufmannslehre gelernt zu haben.
Wenn ich Dich richtig verstehe spricht Du von zwei verschiedenen tatbestaenden.
Fall A, Nach ein paar tagen faellt Dir ein dass der neugekaufte Teppich nicht zu den bereits vorhandenen Gardienen passt. Sorry das ist kein grund dass Dir der Haendler dein Geld zueruckgeben oder einen anderen Teppich geben muss.

Fall B, Nach ein paar tagen faellt Dir auf dass der Teppich herstellungsfehler hat. Selbstverstaendlich hast Du hier ein recht auf umtausch oder zumindest minderung des preises.

Im zweifelsfalle villeicht mal bei der IHK nachfragen oder zum Rechtsanwalt. Viele Gruesse, Karl

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pacta sunt servanda
Hallo!

Das ist ganz einfach: ist kein Umtausch- oder Rückgaberecht vertraglich vereinbart, dann gibt es auch keines.

Ausnahmen gibt nur bei bestimmten Geschäften: zB Fernabsatz- oder Haustürgeschäften.

Gruß
Tom

thx, ich hatte recht :wink:
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