Hallo,
angenommen, man bestellt ein Mobelstück auf Anfertigung und bekomme in einer Abbildung gezeigt, wie das Möbelstück aussehen wird. Nach Lieferung würde man feststellen, dass es nicht akzeptable Abweichungen zwischen Abbildung und geliefertem Möbelstück gibt. Nehmen wir auch an, dass eine Nachbesserung nicht möglich ist.
Würde das Rückgaberecht greifen?
Für Diskussion Dank und Gruß
Fritz
Hallo,
wenn Du es in einem Möbelgeschäft so bestellt hast,
wirst Du keinerlei Rückgaberecht haben.
Dieses gibt es nur im Versandgeschäft.
Maßanfertigungen und Extrabestellungen können im Rückgaberecht
ausgeschlossen werden (Ring mit Gravur als Beispiel), daher ist es schwierig „aus der Ferne“ zu beurteilen wie gravierend die Mängel/Abweichungen sind.
Grüße
Christian
Hallo Fritz,
angenommen, man bestellt ein Mobelstück auf Anfertigung und
bekomme in einer Abbildung gezeigt, wie das Möbelstück
aussehen wird. Nach Lieferung würde man feststellen, dass es
nicht akzeptable Abweichungen zwischen Abbildung und
geliefertem Möbelstück gibt. Nehmen wir auch an, dass eine
Nachbesserung nicht möglich ist.
Es handelt sich dabei um einen sog. Werklieferungsvertrag, auf den im
wesentlichen die Vorschriften über den Kauf anzuwenden sind, vergl. §
651 BGB.
Die Rechte des Bestellers richten sich also nach § 437 BGB, wenn ein
Mangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt.
Hier kommt eine Abweichung der Ist- von der
vereinbarten Sollbeschaffenheit in Betracht.
Würde das Rückgaberecht greifen?
Wenn ein Mangel vorliegt, kann gem. § 437 Nacherfüllung in Form der
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt werden. Dies kann der
Lieferant jedoch unter substantiiertem Hinweis auf unverhältnismäßige
Kosten ablehnen, wobei dies nicht nur behauptet werden darf sondern
anhand von Zahlen zu belegen ist.
In diesem Fall oder falls der Kunde dies eh nicht möchte, kommen
sowohl Rücktritt als auch Minderung in Betracht.
Gruß - Jaschiii