Rückgaberecht

Hallo,
also A kauft etwas im Laden XY ein. Sagen wir mal es wäre ein Radio. Nach 2 Monaten geht das Ding jetzt unverschuldet kaputt und A will es zurück geben.
Kann A das Ding wieder zurück geben oder ist er da auf Kulanz vom Verkäufer angewiesen? Und wenn er es zurück geben kann, wie lang gilt denn ein Rückgaberecht? Muss A erst eine Nachbesserung hinnehmen?

Hallo,
also A kauft etwas im Laden XY ein. Sagen wir mal es wäre ein
Radio. Nach 2 Monaten geht das Ding jetzt unverschuldet kaputt
und A will es zurück geben.

Umtauschrecht ohne Grund bis zum 10 Tag glaube ich…
Sicher nicht bis zum 2. Monat das steht fest. Geld zurück oder ein neues Gerät is nicht!! Erst nach der dritten Reparatur gibt es ein neues!! Die Garantie wird dann auf den Tag des Erwerbes des ertsen Gerätes angerechnet!

Kann A das Ding wieder zurück geben oder ist er da auf Kulanz
vom Verkäufer angewiesen?

Teilweise ist die Toleranz des Verkäufers wichtig! Aber es gibt da auch endeutige Regelungen.

Und wenn er es zurück geben kann,

wie lang gilt denn ein Rückgaberecht?

Ohne Grund? siehe oben… :open_mouth:))

Muss A erst eine

Nachbesserung hinnehmen?..bis zu 3 selbst danach gibt es keine Kohle mehr zurück…

Oh Gott
Hallo,

also A kauft etwas im Laden XY ein. Sagen wir mal es wäre ein
Radio. Nach 2 Monaten geht das Ding jetzt unverschuldet kaputt
und A will es zurück geben.

Umtauschrecht ohne Grund bis zum 10 Tag glaube ich…

Glauben heißt nicht wissen. Ein „Umtauschrecht ohne Grund“ gibt es bei einem „normalen“ Kauf in einem Laden grundsätzlich nicht. Ausnahme: Teilzahlungs-, Fernabsatz- oder Haustürgeschäft.

Sicher nicht bis zum 2. Monat das steht fest. Geld zurück oder
ein neues Gerät is nicht!! Erst nach der dritten Reparatur
gibt es ein neues!! Die Garantie wird dann auf den Tag des
Erwerbes des ertsen Gerätes angerechnet!

Garantie vs. Gewährleistung. Eine Garantie gibt es nur, wenn diese von irgend jemandem freiwillig gewährt wird. Hierzu besteht keinerlei Verpflichtung.

Kann A das Ding wieder zurück geben oder ist er da auf Kulanz
vom Verkäufer angewiesen?

Teilweise ist die Toleranz des Verkäufers wichtig! Aber es
gibt da auch endeutige Regelungen.

Wikipedia: Der Ausdruck Toleranz [toleˈrants] bezeichnet die soziale, kulturelle und religiöse Nichtverfolgung von Einzelnen oder Gruppen, deren Glaubens- und Lebensweise vom etablierten religiösen oder gesellschaftlichen System abweichen.

Kurzum: Was Du hier schreibts ist schlichtweg Unsinn.

Gruß S.J.

Oh entschuldige bitte, dass ich mir erlaubt habe die Tasten zu benutzen Du Superhirn!!
Wenn ich einen Verkäufer habe der nicht möchte, so macht das schon ein gewissen Unterschied zu einem der einen schlechten Tag hat.
Und nein …Ich hole mir jetzt kein Lexikon um mich mit deiner Klugsch***ei abzugeben.
Und ohne Grund kann ich von jeder Art Kauf in einer bestimmten Frist zurücktreten. Das ziehe ich mir nicht aus den Fingern sondern das ist Praxisnahe und persönliche Erfahrungswerte.
Ich hoffe sehr dass Du genauso viel Freude an Deinen Mails hast wie ich in diesem Fall!!

…leg Dich wieder hin

Silvio

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Silvio!

Und ohne Grund kann ich von jeder Art Kauf in einer bestimmten
Frist zurücktreten.

Das ist ein verbreiteter, aber gefährlicher Irrglaube. Es gibt kein Rücktritts- oder Rückgaberecht nach einem Kauf im Laden. Es sei denn, zuvor wurde etwas anderes vereinbart oder der Verkäufer räumt Rückgabe bei Nichtgefallen freiwillig ein. Aber grundsätzlich gilt, im Augenblick nach dem Kauf ist der Vorgang abgeschlossen und nicht mehr rückgängig zu machen.

Es gibt natürlich ganz anders gelagerte Fälle, z. B. zugesicherte Eigenschaften, die gar nicht vorhanden sind. Oder der Gegenstand weist Mängel auf und muß nachgebessert werden. Oder Du kaufst im Versandhandel oder an der Haustür. Oder gestohlene Ware, an der man kein Eigentum erwerben kann. Oder Abzahlungsgeschäfte mit Minderjährigen. Oder… oder… Aber das sind alles ganz andere Baustellen. Rückgaberrecht beim Kauf im Laden gibbet et nicht.

Gruß
Wolfgang

wenn man keine Ahnung hat…

Und ohne Grund kann ich von jeder Art Kauf in einer bestimmten
Frist zurücktreten.

Nö. http://home.arcor.de/berger.chris/fresse.mp3

Gruß,
Christian

Hallo!

Und ohne Grund kann ich von jeder Art Kauf in einer bestimmten
Frist zurücktreten. Das ziehe ich mir nicht aus den Fingern
sondern das ist Praxisnahe und persönliche Erfahrungswerte.

Das mag Deine persönliche Erfahrung sein, das mag bei netten Verkäufern möglich sein, aber rechtlich gibt es dafür keinerlei Grundlagen.

Frank

Das Problem ist, dass du hier ganz offensichtlich nur irgendwas geraten hast. Es war völliger Unsinn, was du geschrieben hast - und das kann einfach nicht Sinn und Zweck von w-w-w sein. Klar, irren kann sicher jeder, aber einfach irgendwas schreiben…? Ohne die geringste Ahnung, was man da schreibt?

Denk mal drüber nach und reg dich nicht so auf, wenn dich jemand dann korrigiert.

Levay

Hi Leavy
Ich habe niemandem was geraten! Lies einfach noch mal!!
Und problemorientiertes Handeln hat manchmal mehr Erfolg! Ich schreibe auch nicht irgendwas.
Aber wenn A einen Monitor kauft ( nur ein Beispiel) kann er ihn nicht zurückbringen wenn beispielsweise 3 Pixel kaputt sind. Richtig Jaaaa.
Aber unter dem gegebenen Umstand, dass es beispielsweise ein Fehlkauf war kann er es zurückgeben.
Und jetzt müsst Ihr alle Hier mir mal helfen.
die Sendung Akte kennt sicher jeder und das Thema Umtausch und Reklamation war da auch schon mal dran oder?? Und wie war denn das da??
Was glaubt Ihr eigentlich wer mehr Erfolg hat einen für beide Seiten akzeptablen Weg zu finden? Der Streithammel oder der der die ganze Sache ein wenig diplomatischer angeht?

Und hier noch einmal in aller Deutlichkeit!!
a kauft ein Radio, gibt es morgen zurück. Kassenzettel ist da Radio völlig O.K. dann geht das völlig ohne Probleme!
Ist das nach 2 Monaten kaputt muß es bis zu 3x repariert werden bevor man ein neues bekommt bzw. Recht auf eine neues Gerät hat.
Das gleiche Problem hatte nämlich schon einmal Kanditad „C“ mit einem großen HiFi -Hersteller.

so…
Und jetzt könnt Ihr alle Eure Gesetzbücher vom Handel ausbuddeln und sinnlos Rumlesen und mir alles mit Paragrafen widerlegen.
A kommt besser durch´s Leben, wenn der „§“ ein wenig weggelassen wird.
einfach mal normal reden

…oder den Artikel genauer lesen…

P.S. Leavy? Was habe ich wem geraten??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Respekt.

Selten habe ich jemanden gesehen der seine Falschaussagen so vehement verteidigt.

Und ob Person A glücklicher durchs Leben geht, war meiner Auffassung auch nicht die Frage.

Gruß Ivo

Hallo.

Und jetzt könnt Ihr alle Eure Gesetzbücher vom Handel
ausbuddeln und sinnlos Rumlesen und mir alles mit Paragrafen
widerlegen.
A kommt besser durch´s Leben, wenn der „§“ ein wenig
weggelassen wird.
einfach mal normal reden

Vielleicht sollte man nicht von einem Fall auf die gesetzliche
Grundlage desselben schliessen. Hier ein wenig Literatur zum Thema:
FAQ:1152
Etwas bunter dargestellt unter
http://www.ra-kotz.de/garantie1.htm &
http://www.ra-kotz.de/schuldrechtsmodernisierung.htm

HTH
mfg M.L.

Hallo!

…vergiss es, es wird nicht mehr besser…

Gruß
Tom

…das mag vielleicht daran liegen, dass es Leute gibt die wegen einem 150 Euro Wecker zum Anwalt rennen.
Dann gibt es diejenigen, die vielleicht Erfahrungen haben die praktisch belegbar sind.

Frage: " Schon mal von jemanden ein Parfüm geschenkt bekommen, welches Dir nicht gefällt?? He? Damit geht man freundlich zur Fa. „D“ …glas !!! Komischerweise ist der Umtausch oder sogar Geld zurück kein Problem.
Bald ist wieder Weihnachten! Anschließend wird wieder zurückgebracht, dass die Heide wackelt komischerweise alles ohne Probleme. In den meisten Fällen zumindest.
Da finde ich Stellungnahmen, dass es dafür keinerlei gesetzliche Grundlagen gibt schon etwas netter, als zu behaupten, dass man schlichtweg Unsinn schreibt.
Im Übrigen sollten wir nicht das Thema aus den Augen verlieren, denn nicht ich habe eine Frage gestellt, sondern jemand der Tipps zum Umtausch oder Geld zurück haben möchte.
Nicht sinnlos berichtigen, sondern vielleicht praxisbezogen helfen!

Ende der Diskussion.

Schönes Wochenende

Silvio

100

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich gebe dir in allen Punkten recht. Nur hat das nach wie vor nichts mit der gestellten Frage zu tun und auch nicht damit, dass deine Antwort falsch war.