Rückgaberecht

Soweit XXX im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch XXX namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob dies richtig ist??

Danke

Ja.

Levay