Wenn ich z.B. einen Artikel im Kaufhaus gekauft habe (nicht Versand!), kann ich diesen dann in einer bestimmten Frist wieder zurückgeben.
Mir ist nämlich Folgendes passiert:
Im Kaufhaus sagte man mir, dass ich z.B. ein Buch wieder zurückgeben kann (mit Geld zurück).
Bei einem Walkman sieht das wohl wieder anders aus, da wegen der Hygiene (Kopfhörer). Aber wenn ich die Kopfhörer gar nicht benutzt habe?
soviel ich weiß, müssen die Kaufhäuser die Ware nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zurücknehmen (und da noch nicht mal unbedingt sofort Geld zurück, sie dürfen erstmal nachbessern oder tauschen, steht in den AGBs ). Das heißt, nur wenn der Artikel defekt ist. Alles andere ist Kulanz. Kannst es höchstens versuchen, wenn es bspw. ein Geschenk gewesen ist, mit der Verkäuferin zu verhandeln. Manchmal lassen sie doch mit sich reden.
Viel Glück
Susan, der sowas auch schon oft passiert ist
Genau die gibt es aber nicht. Rückgabe, also Wandlung des Kaufvertrags ist nur bei Mängeln möglich. Dies ist entsprechend im BGB geregelt. Rücknahme wegen „ich will nicht mehr“ ist reine Kulanz des Verkäufers.
Gruss
auch Matthias (aber mit „TT“)
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der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zurücknehmen (und da
noch nicht mal unbedingt sofort Geld zurück, sie dürfen
erstmal nachbessern oder tauschen, steht in den AGBs )
Hallo Susan,
in diesem Punkt muß ich dich korregieren, denn sofern vertaglich nicht anders geregelt hat der Käufer bei der Gewähleistung die Wahl zwischen Wandlung, Minderung oder Rücktritt.