Rückgaberecht

hi leute eine Frage : Kunde A kauft sich ein Elektrogerät mit einer garantie von 24 monaten.

Elektrogerät als beispiel ist ein Laptop diese hat Hardware Probleme es wird ständig von dem Markt repariert und als es zum Dritten mal ein Hardware Problem gibt wird das Gerät bei dem Markt abgegeben.

Passiert folgendes : Der Kunde kriegt sein Geld nicht zurück sondern eine Gutschrift ist das Rechtens ?? Der Kunde Soll sich dort ein neues Gerät aussuchen .

Kunde möchte dies nicht möchte das Geld ausbezahlt haben (diese Gerät war 1 1/2 j vom kunden benutzt)

So wer hat jetz Recht ? Hat der kunde das recht auf Rückstattung BArgeld? oder was muss gemacht werden?

Danke im Voraus

Die erste Möglichkeit ist, dass sich aus den Garantiebedingungen etwas darüber ergibt. Die zweite ist, dass der Käufer ein Rücktrittsrecht nach § 437 hat. Das wäre jedenfalls dann der Fall, wenn er sich noch in der Gewährleistungszeit befindet und er nachweisen kann, dass der Sachmangel schon bei Gefahrenübergang vorlag ODER dass noch kein halbes Jahr vergangen ist und es sich um einen Verbrauchsgüterkauf (Kunde kauft für sich privat); denn dann greift eine Beweislastumkehr. Je nachdem, wie die Garantie ausgestaltet ist, kann es aber auch sein, dass einfach die Ansprüche aus § 437 analog gelten sollen (halte ich für eher unwahrscheinlich), dann würde, wenn es sich um eine Haltbarkeitsgarantie handelt, der Anspruch auch durchzusetzen sein.

Also der Reihe nach: Wieviel Monate sind denn überhaupt schon um?

Levay