Rückgaberecht

Liebe Rechtskundigen,
angenommen, man hat online im Versandhandel eine neue, OVP digitale SLR-Kamera bestellt. Die Ware kommt, alles in Ordung. Nun stellt man fest, dass bereits vorher im Haushalt vorhandene Objektive (eines anderen Herstellers) zwar auf das Gehäuse der Spiegelreflexkamera passen, der Autofokus aber nicht funktioniert. Anscheinend eine Inkompatibilität bei diesem SLR-Typ.

Besteht eine Rückgabemöglichkeit an den Verkäufer, obwohl die Kamera bereits ausgepackt wurde? Oder muss die Kamera OVP sein?

Merci und beste Grüße

Andreas

Liebe Rechtskundigen,
angenommen, man hat online im Versandhandel eine neue, OVP
digitale SLR-Kamera bestellt. Die Ware kommt, alles in Ordung.
Nun stellt man fest, dass bereits vorher im Haushalt
vorhandene Objektive (eines anderen Herstellers) zwar auf das
Gehäuse der Spiegelreflexkamera passen, der Autofokus aber
nicht funktioniert. Anscheinend eine Inkompatibilität bei
diesem SLR-Typ.

Besteht eine Rückgabemöglichkeit an den Verkäufer,

Klar.

obwohl die
Kamera bereits ausgepackt wurde?

Natürlich. Wie willst du sie sonst prüfen? Das ist doch genau der Sinn hinter diesem Gesetz, welches dir die Rückgabe ohne Gründe nach bis zu 14 Tagen erlaubt. Die OVP solltest du allerdings noch haben, sonst darfst du davon ausgehen, dass du nicht den vollen Betrag zurückerstattet bekommst.

Das ist doch schon einmal schön!
Gäbe es da etwas zu beachten, damit es zu einer reibungslosen Rückabwicklung kommen kann?

Merci und Gruß

Andreas

Besteht eine Rückgabemöglichkeit an den Verkäufer,

Klar.

obwohl die
Kamera bereits ausgepackt wurde?

Natürlich. Wie willst du sie sonst prüfen? Das ist doch genau
der Sinn hinter diesem Gesetz, welches dir die Rückgabe ohne
Gründe nach bis zu 14 Tagen erlaubt. Die OVP solltest du
allerdings noch haben, sonst darfst du davon ausgehen, dass du
nicht den vollen Betrag zurückerstattet bekommst.

Das ist doch schon einmal schön!
Gäbe es da etwas zu beachten, damit es zu einer reibungslosen
Rückabwicklung kommen kann?

Meist hat der Händler dazu was auf seiner Homepage oder AGB geschrieben. Ansonsten setze dich mit ihm in Verbindung und frage nach dem Ablauf. Ob er dir z.B. einen Retourenaufkleber schickt oder du Porto vorstrecken musst usw…

Ergänzung
Hallo,
natürlich solltest Du unbedingt die Fristen beachten, innerhalb derer die Rückgabe möglich ist! Siehe: http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=gese…
Gruß
loderunner