Angenommen K kauft einen Drucker bei Verkäufer V. Weiss aber zum Kaufzeitpunkt noch nicht, ob der Drucker mit seinem Computersystem kompatibel ist. K stellt nach dem Kauf fest, dass der Drucker nicht kompatibel ist und will den Drucker dann einen Tag nach dem Kauf zurückgeben.
Hat K ein zweiwöchiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen, auch nachdem der Drucker ausgepackt wurde? (§ 355 BGB)
Kann K vom V das Geld zurückverlangen und muss damit nicht den eventuell angebotenen Gutschein annehmen?
Im Gesetz heißt es „Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt[…]“. Wenn Jemand einen Drucker beim XY Markt kauft, wird dieses Recht nicht eingeräumt.
Also: Wenn jemand etwas im Laden kauft, was frei von Mängeln ist, und daheim merkt dieser, das die Ware nicht passt oder gefällt, dann ist der Laden nicht verpflichtet, die Ware zurück zu nehemen.
Kurz: Der Gutschein geht über die Pflichten des XY Markts hinaus.
Wie kommst du darauf? § 355 BGB macht da keinen Unterschied
zwischen den verschiedenen Geschäftsarten.
Aber § 355 BGB hat in Absatz 1 Satz 1 eine deutlich lesbare Bedingung: Nämlich, dass das alles nur gilt, wenn es eine gesetzliche Bestimmung gibt, die dem Verbraucher ein Recht nach § 355 einräumt. Die findest Du in den §§ 312ff BGB. Grob gesagt: Nur bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften gilt auch § 355 BGB.
Hallo,
dass Du Dich nicht auf Paragraphen berufen kannst, hast Du schon erfahren. Es gibt aber evt. noch eine Möglichkeit:
‚Geben Sie uns einfach den originalverpackten, unbenutzten Media Markt-Artikel innerhalb von 14 Tagen zurück. Wir tauschen ihn auf der Stelle für Sie um.‘
steht auf der Internetseite vom MM. Geh also einfach mal hin und erkläre Dein Problem.
Gruß
loderunner
als totaler OffTopic-Kommentar, ohne Gesetzeskeule aber mit ein bisschen Menschenverstand: Das nächste Mal vor dem Kauf fragen.
Ich habe auch schon einige Hardware bei MM bekauft, bei der ich nicht wusste, ob sie mit meinem PC läuft, ich habe jedes Mal vorher nachgefragt und bekam jedes Mal die Antwort: Rückgabe innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mit voller Erstattung des Kaufpreises.
Und wenn die Hardware tatsächlich mal nicht lief (obwohl technisch i.O.) war es zwar ein bisschen Rennerei, das Geld wurde aber noch immer anstandslos erstattet.
In Österreich hat es noch nie ein Fernabsatzgesetz gegeben. Die Regelungen über den Fernabsatz finden sich vielmehr im Konsumentenschutzgesetz (KSchG). In Deutschland sind sie, wie Sue schon schrieb, ins BGB eingegliedert worden.