Rückgaberecht

Hallo zusammen,

soweit ich weiß existiert bei Bestellungen aus dem Internet ein Rückgaberecht. Das heißt, man kann die Ware zurücksenden und Nachbesserung bzw. Erstattung der Kosten verlangen. Die Kosten der Rücksendung trägt bis 40€ der Käufer, ab 40€ der Verkäufer. Soweit so gut. Aber welche Kosten werden dem Käufer denn genau erstattet? Nur der Warenwert oder auch die Kosten für Verpackung und Versand der ursprünglichen Sendung (also der, in der der Verkäufer die Ware an den Käufer geschickt hat)?

Vielen Dank
Daniel

Hallo,

ist ja lustig, Du hast den gleichen Benutzernamen wie ich.
Also, erstattet wird bei einer Rückgabe auf jeden Fall der Warenwert. Es ist nicht gesetzlich geregelt, wie das mit den Versandkosten aussieht. Es kann also sein, dass man auf den Hin- und Rücksendekosten sitzen bleibt. Daher immer genau die AGB des Verkäufers und die Rücksendebedingungen lesen.
Gerade wenn es darum geht, dass man einen Artikel wegen Nichtgefallens zurücksendet, drücken einem viele „kleine Händler“ die Versandkosten auf, weil sie ansonsten zu hohe Kosten haben. Bei einer Rücksendung wegen eines Defekts würde ich aber darauf bestehen, dass sämtliche Kosten vom VK getragen werden, da Du keinerlei Verschulden an der Rücksendung trägst.

Gruß
DCK

Hallo, sehe gerade beim erneuten Drüberlesen, dass ich nicht explizit geschrieben habe, dass ich die Versandkosten der HINSENDUNG meine

Hallo,
ich habe vor gar nicht allzulanger Zeit einen Artikel in der Zeitung gelesen, dass der Verkäufer im Falle einer Rücksendung (Rückgaberecht/Reklamation) die Gesamtkosten also den Warenwert, die ursprünglichen Versandkosten und die Rücksendekosten erstatten müsse.

Ich weiß zwar keinen Paragrafen, aber es lohnt auf jeden Fall, das nochmal zu überprüfen.

Gruß
Dirk

Hallo Dirk,

Du meinst bestimmt das hier:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_…
damit hast Du Recht, wenn es um die Rücksendung von Waren im Wert von über 40 Euro geht und meine Beschreibung gilt für die Rücksendung von Waren unter 40 Euro

Gruß
DCK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmal hallo,

hier hat jemand etwas zu diesem Thema geschrieben:
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsend…

Gruß
Dirk

Hallo Daniel.

Willst Du Dein Rückgaberecht wahrnehmen, weil Du’s Dir anders überlegt hast? Dann zahlst Du die ersten Versandkosten (die vom Händler zu Dir).

Willst Du vom Kauf zurücktreten, weil die Ware mangelhaft ist und der Händler außerstande nachzuerfüllen? Dann zahlt er auch die ersten Versandkosten.

Gruß,
Zeh_14

Hallo, sehe gerade beim erneuten Drüberlesen, dass ich nicht
explizit geschrieben habe, dass ich die Versandkosten der
HINSENDUNG meine

Hi

Na ich würd das schon für ne „dolle Sache“ halten, wenn man einfach so Ware ordern kann und diese bei Nichtgefallen zurück gibt und der Händler bleibt auf allen Kosten hängen.
Wenn ich das mal weiterspinne, brauche ich mir nie wieder Klamotten zu kaufen, bestelle die einfach, trag sie ein zwei Tage, wenn sie danach ramponiert aussehen melde ich den Garantiefall, wenn nicht, gebe ich sie als „gefiel mir nicht“ zurück.
Das wäre der Tod des Kleingewerbehandels im Internet.

Ciao
Wolfgang

Ein Blick in´s Gesetz ist manchmal hilfreich

Also, erstattet wird bei einer Rückgabe auf jeden Fall der
Warenwert. Es ist nicht gesetzlich geregelt, wie das mit den
Versandkosten aussieht. Es kann also sein, dass man auf den
Hin- und Rücksendekosten sitzen bleibt.

Hallo,

das ist, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, wovon ich hier mal ausgehe, sehr wohl und auch ausdrücklich gesetzlich geregelt: BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

Gruß

S.J.

Hallo,
bervor Du derartigen Unsinn schreibst, könntest Du ja einfach mal die anderen Artikel lesen oder auch in die faq:1152 schauen, um etwas über Garantie zu erfahren und in der faq:1241 findest Du, wo man sich über Rückgaberecht schlau machen kann.
Das eine hat mit dem anderen übrigens gar nicht zu tun.
Und natürlich ist es auch völig egal, ob man Klein- oder Großgewerbe ist, Sowohl Mängelgewährleistung als auch Rückgaberecht gelten für beide gleich.
Gruß
loderunner (ianal)