Rückgaberecht

Guten Tag zusamnmen,
diese Frage wurde sicherlich schonmal irgendwo gestellt, doch…
wollte ich wissen, wie es aussieht mit dem Rückgaberecht bei gekauften Waren, z.b. einer Spielkonsole. Kann man sie ausprobieren und dann nach 1 Woche zurückgeben (im einwandfreien Zustand), oder kann man sich nur auf die Kulanz des Ladens berufen, bzw. sie erhoffen?
Anders gefragt: Hat jedes öffentliche Geschäft, jeder Laden das Recht „benutzte“ Ware (ausser natürlich Lebensmittel, CDs, etc) nichtmehr anzunehmen?

Vielen Dank,
Christian

Hallo,

diese Frage wurde sicherlich schonmal irgendwo gestellt,

Jeden Tag hier.

Anders gefragt: Hat jedes öffentliche Geschäft, jeder Laden
das Recht „benutzte“ Ware (ausser natürlich Lebensmittel, CDs,
etc) nichtmehr anzunehmen?

Ja. Der Kauf/Verkauf ist ein Vertrag. Eine Rücknahmepflicht gibt es nicht.

Cheers, Felix

Ja. Der Kauf/Verkauf ist ein Vertrag. Eine Rücknahmepflicht
gibt es nicht.

Cheers, Felix

Was hat es mit den 14 Tage Rückgaberecht auf sich? Muss sich die Ware im verpackten (unausgepackten) Originalzustand befinden?
Oder ist das Rückgaberecht nur ein Gerücht?

Hallo,

Oder ist das Rückgaberecht nur ein Gerücht?

Ja. Das können andere besser beantworten, aber für Einkäufe im Laden gibt es kein Rückgaberecht.

Cheers, Felix

Was hat es mit den 14 Tage Rückgaberecht auf sich?

Das gibt es gesetzlich nur für bestimmte Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge. Manchmal wird es auch einzelvertraglich vereinbart.

1 „Gefällt mir“

Ich weiß nicht, ob es oft einzelvertraglich vereinbart wird, aber in manchen Geschäften steht es sogar in den AGB, wird also für alle Geschäfte vereinbart. Es gibt z.B. diese große, überteuerte Technikmarktkette, bei der ich alles zurückbringen kann.

Levay

Ich weiß nicht, ob es oft einzelvertraglich vereinbart wird,
aber in manchen Geschäften steht es sogar in den AGB, wird
also für alle Geschäfte vereinbart. Es gibt z.B. diese große,
überteuerte Technikmarktkette, bei der ich alles zurückbringen
kann.

Hallo Levay,
stimmt. Ich hätte (einzel-)vertraglich schreiben sollen. Wenn ich mir beim Einzelhändler vor Ort z.B. ein Computerbauteil kaufe, dann mache ich das nur, wenn er mir zusichert, dass er es zurücknimmt, wenn es nicht zur Hardwarekonfiguration passt. Wenn ich ihm sage, dass das Händler bei Fernabsatzverträgen so machen müssen und ich alternativ dort bestelle, gehen die meisten darauf ein. Mein Bäcker lässt sich auf solche Verhandlungen allerdings nicht ein.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

Mein Bäcker lässt sich auf solche Verhandlungen allerdings nicht ein.

das darf er schon aus hygienischen Gründen nicht.

Würdest Du ein Brot kaufen wollen, das sich schon 10 Kunden vor Dir zuhause angeschaut/angefasst/ange-wer-weiß-was-sonst haben?

Gruß, Karin

hi,

wollte ich wissen, wie es aussieht mit dem Rückgaberecht bei
gekauften Waren, z.b. einer Spielkonsole. Kann man sie
ausprobieren und dann nach 1 Woche zurückgeben

klar, du kannst sie in einwandfreiem zustand gern zurückgeben.
aber der verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, dir den kaufpreis zu erstatten.

schöne grüße
ann

Mein Bäcker lässt sich auf solche Verhandlungen allerdings nicht ein.

das darf er schon aus hygienischen Gründen nicht.
Würdest Du ein Brot kaufen wollen, das sich schon 10 Kunden
vor Dir zuhause angeschaut/angefasst/ange-wer-weiß-was-sonst
haben?

Hallo Karin,
ich dachte, das wäre so offensichtlich, dass ich keine Grinsefresse hinter den Satz setzen muss. Aber manche lachen erst, wenn die anderen auch lachen.
Grüße
Ulf

2 „Gefällt mir“

Hey Ulf, in diesem Fall habe das sogar ich verstanden, so dass es wohl recht deutlich gewesen sein muss :smile:

Hallo Ulf,

ich dachte, das wäre so offensichtlich, dass ich keine
Grinsefresse hinter den Satz setzen muss. Aber manche lachen
erst, wenn die anderen auch lachen.

und ich bin der Ansicht: Wer glaubt, dass er alles nach dem Ausprobieren wieder umtauschen kann, kann sowas auch vom Bäcker verlangen, deshalb habe ich (auch mit leiser Ironie gedacht, war wohl zu leise die Ironie) meine Anmerkung hinterhergesetzt.

Gruß,
Karin

Also, man kann Artikel in manchen Länden mit bestimmten vertragl. Bestimmungen seine Ware innerhalb 14 Tage zurückgeben, wenn sie einwandfrei ist. Darf der Innenkarton z.b. fehlen, wenn selbstgleich das Gerät 100% in Ordnung ist, wie auch das Zubehör?
Der Verkäufer ist dann jedoch nicht verpflichtet die volle Summe zu bezahlen, aber einen etwas niedrigeren Betrag. Richtig? Ausser die berühmten Bauernfänger-Läden, die nehmen alles zurück.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mutige Interpretation! :smile:
Hi Christian!

Deine Interpretation vom Antworttext ist faszinierend :smile:

Also, man kann Artikel in manchen Länden mit bestimmten
vertragl. Bestimmungen seine Ware innerhalb 14 Tage
zurückgeben, wenn sie einwandfrei ist.

Soweit hast Du das richtig wiedergegeben :smile:

Allerdings steht im Text kein Wort von Rückerstattung des Kaufpreises …

Darf der Innenkarton
z.b. fehlen, wenn selbstgleich das Gerät 100% in Ordnung ist,
wie auch das Zubehör?

Würdest man in dem Laden ein Gerät kaufen, dass zwar 100% in Ordnung sein soll, aber ohne Innenkarton und mit bereits geöffneter Verpackung dort steht?

Der Verkäufer ist dann jedoch nicht verpflichtet die volle
Summe zu bezahlen, aber einen etwas niedrigeren Betrag.

Ganz schön dusselig der Verkäufer. Was soll er mit dem halbgaren Gerät in der Zukunft anfangen?

Richtig? Ausser die berühmten Bauernfänger-Läden, die nehmen
alles zurück.

Nein, nicht richtig. Ein Kaufvertrag wurde abgeschlossen.(ich gehe jetzt mal von einem normalen Geschäft aus - also kein Verkauf per Telefon oder Internet)

Zurückbringen darf man vielleicht - sofern der Laden auch Müll entsorgt.
Ob man dafür allerdings auch noch Geld bekommst, dass war im Text mit keinem Wort versprochen!

Gekauft ist gekauft… überlegen, ob man das will oder braucht - das darf der mündige Bürger selbst -)

LG Ulli

äh …
eigentlich wollte ich nur mal etwas zum nachdenken anregen.

zurück geben darfst du einen einwandfreien artikel sicher gern binnen 14 tagen.
aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es das ist, was dich wirklich interessiert. du willst nicht nur den artikel zurückgeben, sondern auch eine rückerstattung des kaufpreises , oder irre ich mich?

antwort: gesetzlich ist kein händler dazu verpflichtet, mache machen es freiwillig.

schöne grüße
ann

Hallo Astrid,

antwort: gesetzlich ist kein händler dazu verpflichtet, mache
machen es freiwillig.

sagen wir es lieber so: sie verpflichten sich freiwillig. Auch ein vertraglich zu gesichertes Rückgaberecht (im Gegensatz zum gesetzlichen) ist zu erfüllen.

Gruß
Christian

Hi,

Also, man kann Artikel in manchen Länden mit bestimmten
vertragl. Bestimmungen seine Ware innerhalb 14 Tage
zurückgeben, wenn sie einwandfrei ist. Darf der Innenkarton
z.b. fehlen, wenn selbstgleich das Gerät 100% in Ordnung ist,
wie auch das Zubehör?

Unter einwandfrei verstehe ich wirklich was anderes.

Ganz einfach: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/faq_fernabsa… unter Punkt 31:
Der Unternehmer muss ein vom Verbraucher bereits geleistetes Entgelt zurückzahlen. Hat der Verbraucher die Ware beschädigt oder hat sie aufgrund der Nutzung innerhalb der Widerrufsfrist an Wert verloren, muss der Verbraucher den entstandenen Schaden ersetzen.

Soll heißen:
Das Rücktrittsrecht ist in etwa zu vergleichen mit einem ausgiebigeren Ausprobieren im Laden. Es ist damit IMHO nicht gemeint, daß die gekaufte Ware in den ersten 14 Tagen auf Deubel komm raus benutzt wird, bis die Schwarte kracht und sich deutliche Gebrauchsspuren zeigen.

Und, wie hier schon erwähnt, wenn wichtige Teile fehlen, wird der Kunde diese bezahlen müssen.

Ulrich (IANAL)

meinetwegen
kein problem. also:
verpflichten sich freiwillig.

schöne grüße