mutige Interpretation! 
Hi Christian!
Deine Interpretation vom Antworttext ist faszinierend 
Also, man kann Artikel in manchen Länden mit bestimmten
vertragl. Bestimmungen seine Ware innerhalb 14 Tage
zurückgeben, wenn sie einwandfrei ist.
Soweit hast Du das richtig wiedergegeben 
Allerdings steht im Text kein Wort von Rückerstattung des Kaufpreises …
Darf der Innenkarton
z.b. fehlen, wenn selbstgleich das Gerät 100% in Ordnung ist,
wie auch das Zubehör?
Würdest man in dem Laden ein Gerät kaufen, dass zwar 100% in Ordnung sein soll, aber ohne Innenkarton und mit bereits geöffneter Verpackung dort steht?
Der Verkäufer ist dann jedoch nicht verpflichtet die volle
Summe zu bezahlen, aber einen etwas niedrigeren Betrag.
Ganz schön dusselig der Verkäufer. Was soll er mit dem halbgaren Gerät in der Zukunft anfangen?
Richtig? Ausser die berühmten Bauernfänger-Läden, die nehmen
alles zurück.
Nein, nicht richtig. Ein Kaufvertrag wurde abgeschlossen.(ich gehe jetzt mal von einem normalen Geschäft aus - also kein Verkauf per Telefon oder Internet)
Zurückbringen darf man vielleicht - sofern der Laden auch Müll entsorgt.
Ob man dafür allerdings auch noch Geld bekommst, dass war im Text mit keinem Wort versprochen!
Gekauft ist gekauft… überlegen, ob man das will oder braucht - das darf der mündige Bürger selbst -)
LG Ulli