Hallo!
Ich habe mir eine 40 GByte - Festplatte bei einem kleinerm Laden (KCN) in unserer Stadt gekauft. Die Festplatte funktioniert einwandfrei (wurde in einem Computer getestet), leider nicht in meinem Rechner (BIOS zu alt, kein Update verfügbar).
Der Händler weigert sich die Festplatte zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten, weil die Ware ja voll funktionsfähig ist, nur halt nicht in meinem Rechner.
Hab ich irgendeine Chance, an mein Geld zu kommen, rein vom Recht her? Wir haben nämlich Anwälte als Bekannte, können die ein Schreiben aufsetzen, das den Händler „überreden“ könnte?
Du hast kein Rückgaberecht, es sei denn, der Händler hätte es Dir beim Kauf schon eingeräumt. In Deinem Fall nützen Dir auch die Anwälte im Bekanntenkreis rein nichts.
Bei so empfindlicher PC-Hardware, wie es eine Festplatte nun einmal ist, kann ich den Händler gut verstehen, wenn er das Rückgängigmachen des Kaufvertrages verweigert, abgesehen davon, daß er es rechtlich ohnehin nicht muß. Es spricht sogar für die Seriösität des Händlers, daß er sich hier nicht kulant verhält. Was sollte er wohl mit dem zurück genommenen Teil machen? Er könnte die schon einmal von einem beliebigen Kunden eingebaute Festplatte nur einem anderen Kunden verkaufen. Das will er nicht. Möchtest Du Teile bekommen, mit denen schon mal irgend ein Bastler herumprobiert hat?
Hier ist also rechtlich nichts zu machen und sachlich sprechen gute Gründe gegen Dein Ansinnen.
Danke erstmal für deine Antwort (auch wenn die Konsequenzen mir nicht gefallen )
Es ist so: ich hab an der Festplatte nicht herumgebastelt oder so, habe noch die Originalverpackung und der Händler hat die Festplatte selber noch geprüft, mit dem Ergebnis das die Platte in Ordung ist. Sie ist also von einer Neuen nicht zu unterscheiden.
Nur so als Anmerkung, das man Sachen, an denen schon rumgebastelt wurde, nicht zurücknehmen sollte. Der Händler hat die Platte selbst geprüft und für voll in Ordnung befunden. Leider mit der Konsequenz das er die Rücknahme verweigert.
… der Händler hat die Festplatte selber noch geprüft, mit dem :Ergebnis das die Platte in Ordung ist. Sie ist also von einer :neuen nicht zu unterscheiden.
Hallo Markus,
es sind Zweifel angebracht, daß der Händler in der Lage ist, eine Festplatte erschöpfend zu prüfen. Wir kommunizieren aber im Recht-Brett und nicht unter Elektronik oder Hardware. Deshalb und weil es einen Rechtsanspruch auf Rückgabe für im Laden gekaufte, einwandfreie Ware grundsätzlich nicht gibt, mußt Du Dich mit der Entscheidung des Händlers abfinden.
der Händler muß die Platte nur dann zurücknehmen, wenn er dir vorher zugesichert hat, das sie in deinem Rechner (speziell mit deinem Mainboard) läuft. Normalerweise wird das aber kein Händler machen.
Mein Tipp: Versuche einfach mal im Technikbrett eine Lösung deines Problemes zu finden. Müßtest halt alle deine daten angeben (Mainboard und Festplatte sowie Betriebssystem),
vielleicht hilft dir jemand!
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
vielleicht kannst Du den Händler dazu überreden Dir wenigstens einen Teil des Kaufpreises der alten Platte auf eine Neue anzurechnen oder hast Du schon eine neue bei einem anderen Laden gekauft?
nö, stimmt so nicht ganz. Wenn dem Händler die Konfiguration des Rechners bekannt war, muß er die Ware zurücknehmen, da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Das Problem ist dabei nur, dem Händler nachzuweisen, das er die Ware trotz besserem Wissen verkauft hat.
provider zur rausgabe der userdaten zwingen=?
hallo
mal ne frage.
welchen weg muss man gehn um einem provider zur rausgabe der userdaten zu zwingen wenn man die ip, datum und uhrzeit hat.?
wielange kann das dauern???
können das behörden der brd auch in 2h obwohl K E I N E illegale handlung begangen wurde???
mal ne frage.
welchen weg muss man gehn um einem provider zur rausgabe der
userdaten zu zwingen wenn man die ip, datum und uhrzeit hat.?
Direkt? Keinen! Du wirst die Daten nicht vom ISP bekommen. Du kannst aber vielleicht dafuer sorgen, das er sich der Sache annimmt (Gibt den Grund an, und sie schauen vielleicht selber nach und informieren dich).
Oder, wie ich leider schon erfahren musste, kennt einer einen, der einen … usw. und die Infos werden „privat“ weitergegeben, ohne dass sich der Admin ueber seine Handlungen im klaren ist.
Der harte Weg geht nur ueber die Behoerden (Anzeige?).
Ich wuerde das mit einer Hausdurchsuchung vergleichen.
wielange kann das dauern???
Keine Ahnung
können das behörden der brd auch in 2h obwohl K E I N E
illegale handlung begangen wurde???
Das verstehe ich nicht. Meinst du, ob z.B. die Polizei ohne Grund die Daten anfordern darf? Ich glaube nicht. Und zwei Stunden kommt mir kurz vor, vielleicht bei einem lokalen, kleinen Provider…