Rückgaberecht

Hallo,

folgendes Problem: Mein Bruder hat einen DVD Brenner gekauft. Laut Datenblatt von HP soll dieser nicht nur DVD+RW sondern auch DVD+R beschreiben können. Der Brenner meines Bruders kann dies jedoch nicht. Nun habe ich herausgefunden das HP diese Modelle bis Mitte letzten Jahres verkauft hatte. Erst die folgenden Modelle konnten auch DVD+R beschreiben.
Meine Frage: Kann man den Brenner zurückgeben?
Wie ist die rechtl. Lage?
Der Brenner hat außerdem eine kleine Scharte an der Vorderseite. Vielleicht könnte man ihn deshalb auch austauschen lassen?

Mit anderen Worten wie werden wir das Ding wieder los?

MFG
Incitatus

hi,

wenn der brenner wirklich was nicht kann, obwohl du es deswegen gekauft hast, liegt ein sachmangel nach § 433 BGB vor. du hast hiernach ein recht auf nacherfüllung § 437 Nr. 1 (also lieferung eines brenners der beides kann), bzw. Nr. 2 rücktritt wenn eine nacherfüllung nicht möglich ist (es gibt keine solchen brenner, wie für sie geworben wurde).

meistens muss der kaeufer nach den AGB der unternehmen erst nacherfüllungsversuche durch den verkäufer geschehen lassen, bevor er vom vertrag zurücktreten kann.

das die rechtliche seite. wenn er den brenner in einem großen laden wie mediamarkt & co. gekauft hat, bieten diese als individualvertragliche vereinbarung meist ein rückgaberecht innerhalb von 14 tagen an ohne gründe angeben zu müssen. dies ist aber eine kannbestimmung.

gruss vom

showbee