Hallo liebe Ratgeber, ich habe folgendes Problem:
Ich habe am 30.11.2010 einen Artikel bei einem Versandhaus (in Buggingen) im Wert von 249,90€ bestellt, Lieferung war der 18.12.2010, der Artikel war defekt und ich habe ihn (RMA-Auftrag) zum Austausch zurück geschickt. Da der Artikel nunmehr bis heute nicht lieferbar ist, habe ich um Stornierung gebeten. Per E-Mail bekam ich die Antwort, dass die Stornierung durchgeführt wird, der Zahlbetrag wird meinem Kundenkonto gut geschrieben, ich bekomme ihn NICHT zurück.
Frage: Kann ich (Artikel war defekt und somit nicht nutzbar, sprich ich konnte ihn nicht in seiner Funktion testen) das Gerät doch annehmen, auspacken und „nach Prüfung“ als „gefällt nicht“ zurück schicken, so dass ich mein Geld zurück bekommen muss? 14 Tage müsste ich doch nach Lieferung (eines funktionstüchtigen Artikels) dazu Zeit haben???
Vielen Dank für Eure hilfreiche Antwort!
Hallo
nicht" zurück schicken, so dass ich mein Geld zurück bekommen
:muss? 14 Tage müsste ich doch nach Lieferung (eines
wer sagt denn das der Einzelhändler das Geld wieder als Bargeld auszahlen muss??? Muss er nicht. Wird auch so in seinen AGS unter der Rubrik Umtausch zu finden sein.
Gruß SUnny
Deshalb möchte ich es nicht als Umtausch deklarieren, sondern als Rückgabe im Sinne des Verbraucherrechts (14 tägiges Rückgaberecht), da ich die Ware bei Lieferung (da defekt) nicht in Augenschein nehmen konnte - sollte das möglich sein?
Hallo,
Nein das geht nicht denn der Händler hat ein Recht auf Nachbesserung, also dir ein Gerät geben was in Ordnung ist.
Gruß Sunny
Also ich hoffe ich hab deine Frage richtig verstanden.
Du kannst schriftlich einen letzen Termin für die Erfüllung des Kaufvertrages anmahnen.
Sollte bis dahin keine Lieferung erfolgen, trittst du vom Kaufvertrag zurück. Akzepierst dabei aber keine Gutschrift. Du bewegst dich ja auf dem Boden des BGB. KTO Verbindungen nicht vergessen.
Irgendwann ist immer Schluß. Mann braucht ja keine Christbaumkugeln an Ostern.
So als Tip für alle.
In solchen Fällen schicke ich per FAX mit dem Nachsatz:
Dieses FAX wurde von der Poststelle in , mit Sendebestätigung aufgegeben. Bitte alle Rückantworten an meine Adresse.
Das hilft.
CoolBay
Nach meiner Ansicht ist die Frist für eine Nachbesserung schon abgelaufen, nach über 6 Wochen!!! Der Händler hat sich scheinbar gar keinen Termin für die Nachbesserung genannt.
Die Ware war beschädigt, also kann der Kunde Wandlung verlangen. Als Ersatzlieferung, in Reparatur, oder Geld zurück.
Was in den AGB´s steht ist zweitranig. Hier gilt in erster Linie das BGB. Geld gegen Ware. Das gilt auch in umgekehrter Richtung.
Der Händler hat seinen Vertrag unbeschädigte Ware zu liefern nicht erfüllt. Der Kunde seinen Vertragsteil zu bezahlen aber erfüllt.
Ausserdem hat der Händler die Ware ja zurückerhalten. Er ist in der Bringschuld.
Alle andern Drehungen und Wendungen laufen ins Leere.
Eigentlich gehört das hier ins Board Recht.
Meine Empfehlung Termin setzen und danach Geld zurück.