hallo zusammen,
ich habe eine frage - nehmen wir an ein echtes auktionshaus bietet seine stücke auch im internet an. nehmen wir an es bietet einen gegenstand x an - es wird sagen wir einmal nur das aussehen und der hersteller genannt. mängel werden nicht angegeben.
hätte man ein rückgaberecht, wenn das stück offensichtlich mängel hätte (z.b. zweite wahl wäre), diese aber nicht angegeben wurden. hätte man auch ein rückgaberecht wenn das haus in seinen agb’s jegliche haftung ablehnen würde?
über antworten würde ich mich freuen
mfg sstanley