Hallo zusammen!
Ich habe meinen Autoschlüssel bei einem Schlüsseldienst nachmachen lassen. Dieser fragte mich vorher, ob ich den Schlüssel nur zum aufschließen, oder auch zum fahren gebrauchen würde.
Meine Antort war ganz klar, dass ich den Schlüssel zum Starten und Fahren des Autos benötige!
Später wurde festgestellt, das mein Auto eine Wegfahrsperre besitzt.Der Schlüssel funktioniert also nicht.
Muss der Schlüsseldienst den Schlüssel zurücknehmen, da er mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, oder habe ich einfach Pech weil ich keine Ahnung hatte?
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo,
meiner Meinung nach muss der Schlüsseldienst den Schlüssel erstatten. Da du ihm ja darauf hingewiesen hast, dass du den Schlüssel ja auch zum Fahren des Fahrzeugs und nicht nur zum Aufschließen brauchst. Der Schlüsseldienst hat ja nicht umsonst gefragt wofür du den Schlüssel brauchst.
Gruß Mijou 123
Hallo, ganz so sicher bin ich mir nicht, da ich den Text der Vertragsverhandlungen nicht nachvollziehen kann. Doch hättest du den Schlüsseldienst darauf aufmerksam machen müssen, dass derin Auto eine Wegfahrsperre hat. Das kann doch der Handwerker nicht wissen, wenn er einen normalen Autoschlüssel zum kopieren vorgelegt bekommt. Doch könnte der Handwerker kulant sein und das was es gekostet hat zurück geben.
Doch rechtlich ist das ein tiefes Loch (muß der Handwerker nach allen Möglichkeiten fragen??!)
Es tut mir leid dass ich keine andere Antwort geben kann.
Am besten man redet vernünftig miteinander
LG jessnitz01