Rückgaberecht Autoschlüssel

Hallo zusammen!

Ich habe meinen Autoschlüssel bei einem Schlüsseldienst nachmachen lassen. Dieser fragte mich vorher, ob ich den Schlüssel nur zum aufschließen, oder auch zum fahren gebrauchen würde.
Natürlich muss ich auch mit dem Schlüssel den Motor starten können!
Später wurde festgestellt, das mein Auto eine Wegfahrsperre besitzt.Der Schlüssel funktioniert also nicht.

Muss der Schlüsseldienst den Schlüssel zurücknehmen, da er mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, oder habe ich einfach Pech weil ich keine Ahnung hatte?

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo anjabrox,

natürlich muß ein Schlüssel funktionieren, aber in diesem Fall ist das eine Frage für einen Rechtsgelehrten, da kann ich Dir nichts zu sagen.

Gruß Friedhelm

Hallo Anja,

ja das war ja die frage vom schlüsseldienst, ob du den schlüssel nur zum aufschließen brauchst oder nicht?

wenn du sagst nur zum aufschließen dann kann der schlüßel halt keine Wegfahrsperre ausschalten!
solte der schlüßel soweit funktionieren, dann hat er seine arbeit gemacht, einziges währe wenn die firma collant ist, konnte den schlüssel zurück nehmen und du musstest nur dann die diferenz bezahlen für den schlüssel mit responder.

Hallo,
die Frage ist einfach, der Schlüsseldienst hat gefragt wofür der Schlüssel benötigt wird.

Wie war die Antwort?

Zum Aufschließen reicht ein normal nachgemachter Schlüssel, ist auch relativ preiswert.

Zum starten bei Wegfahrsperre ist ein Transponderschlüssel, wie die Kollegen schon vorher geantwortet haben, der schon Preislich wesentlich höher ist erforderlich.

Wenn Sie gesagt haben das Ihr Fahrzeug eine Wegfahrsperre hat und das Fahrzeug mit dem nachgemachten Schlüssel auch fahren möchten, geben Sie den Schlüssel zurück denn dann ist die von Ihnen geforderte Leistung nicht erbracht worden.

Gruß
Werner

Hi!

Die Frage müsste eher an einen Juristen gehen.
Aber ich würde vermuten, dass es rechtlich gesehen
1.) Ein Auftrag war, und damit eine Rückgabe normalerweise ausgeschlossen ist.
2.) Du beim einfachen Schlüsseldienst erwarten musst, dass er lediglich eine mechanische Kopie erstellt. Wenn du eine Wegfahrsperre hast, ist das ganz allein dein Problem. Du hast also etwas unzureichendes bestellt.

Gruß
André

Vielen Dank für die Antworten!!!

der Schlüsseldienst hat richtig gehandelt, der Schlüsseldienst hat gefragt ob Sie den Schlüssel nur zum aufschliessen brauchen. Sicher haben Sie ja gesagt. Damit hat er den Schlüssel nur für die Tür gefertigt. Er hat sicher erkannt daß es ein Schlüssel mit Wegfahrsperre war, immer erkennt man das übrigens nicht sofort. Wichtig war die Fragestellung des Schlüsseldienstes und Ihre Antwort, damit hat er sich bereits abgesichert.

Ich habe ihn doch gesagt, dass ich den Schlüssel auch zum Starten, bzw zum Fahren des Autos benötige und nicht nur zum aufschließen der Türen!

Ich habe ihn doch gesagt, dass ich den Schlüssel auch zum
Starten, bzw zum Fahren des Autos benötige und nicht nur zum
aufschließen der Türen!

wenn das so ist muss er seinen Fehler korrigieren, einen neuen Schlüssel mit Wegfahrsperre fertigen und den bereits gezahlten Betrag für den ersten Schlüssel verrechnen. Ist dieser Schlüsseldienst nicht in der Lage einen Schlüssel mit Wegfahrsperre zu fertigen lassen Sie sich das Geld wieder auszahlen. Wenn Sie zum Schlüsseldienst gehen nehmen Sie zur Sicherheit den Kfz.-Brief mit, hier stehen Angaben die man braucht um den Schlüssel anzufertigen!

Also ein Schlüsseldienst weiss in der Regel ganz genau ob er eine Wegfahrsperre hat oder nicht, erkennt man meistens schon am Schlüssel. Alle Autos in Deutschland
verkaufte PKW`s ab 1995 habe Wegfahrsperre integriert.
Eine Rückgabe sollte ansich kein Problem sein da es ja die Aufgabe des Schlüsseldienstes ist und sein Fachgebiet dies zu Wissen und zu erkennen. Nur wer klagt schon bei 10 Euro ?! was so ein Autoschlüssel kostet.
Der wollte wohl nur Umsatz machen !
Grus Alex