Rückgaberecht Autoverkauf privat

Hallo,
ich bitte dringend um Hilfe und würde mich sehr über Antworten freuen. Hier der Sachverhalt:

Ich habe mein Auto (8 Jahre alt, 3 Vorbesitzer) privat im Internet inseriert, einen Käufer gefunden. Dieser hat sich das Auto 2 Stunden genau angeschaut, Probegefahren, etc. Ich habe ihn auf zwei Mängel am Auto aufmerksam gemacht und bin dafür nochmals 300 Euro mit dem Preis runter. Vertrag aus Internet genommen (Ausschluss jeglicher Sachmängel, unfallfrei, etc), Geld erhalten, Auto wurde mitgenommen. Im Vertrag steht, Auto binnen 3 Tagen ummelden.

1 Tag später rief der Käufer an, dass das Auto einen schmalen Riss in der Stoßstange hat und somit ein Unfallwagen ist. Er möglich das Geld zurück gegen Fahrzeug mit Frist. Ich hatte NIE einen Unfall mit dem Auto. Nach hin und her überlegen habe ich das Auto zurückgenommen, jedoch hat der Käufer inzwischen das Auto auf sich umgemeldet. Ich habe ihm das Geld wieder zurückgegeben und das Auto mitgenommen. Nun muss es wieder auf mich zulassen.

Hatte der Käufer wirklich ein Rückgaberecht des Fahrzeuges, obwohl nichts darüber im Kaufvertrag steht?? Und habe ich eine Wertminderung, da jetzt ein Besitzer mehr drin steht???

Vielen Dank vorab für eure Antworten!!!

hallo,

Hatte der Käufer wirklich ein Rückgaberecht des Fahrzeuges,
obwohl nichts darüber im Kaufvertrag steht??

nein

Und habe ich eine
Wertminderung, da jetzt ein Besitzer mehr drin steht???

wirst du bei weiteren versuchen, das auto zu verkaufen, zweifellos feststellen.

lg dev

Hallo Tanja,

dem Grunde nach gibt es bei Privatkäufen kein Rückgaberecht, somit hättest Du das Auto nicht zurücknehmen müssen.

Anders ist es wenn Du Ihm einen evtl. Unfall verschwiegen hättest, dan wäre dies ein Fall von Arglistiger Täuschung und der Vertrag somit nichtig.

An deiner Stelle würde ich aber vor dem Ummelden bei der Polizei nach Fragen ob in der Region eine Fahrerflucht begangen wurde, bzw. mit dem Fahrzeug zur Polizei gehen und den Schaden aufnehmen lassen für den Fall das der Käufer einen Unfall verursachte und nun das Auto zurückgibt und es Dir dann Angelastet wird. (Vorausgesetzt der Riss war nicht schon drin).

Allzeit gute Fahrt

Klaus

Nochmal Hallo Tanja,

dem Gunde nach hast Du einen Anspruch auf Wertminderung, diesen wirst Du aber wenn überhaupt nur durch einen Anwalt durch setzen.

Letzten Endes wirst Du es aber als ein Lehrgeld ansehen müssen, den das wird Dir wohl ein zweites mal nicht passieren.

Liebe Grüße

Klaus