Rückgaberecht bei Computerhardware

Hallo,

mich würde mal das rückgaberecht bei Hardware interessieren. Wenn ein fehler nachzuweisen ist, durch seriennummer etc. ist es ja klar, aber was wenn ich beispielsweise eine Grafikkarte kaufe und sie ist viel zu lngsam. Oder ich hatte 1GB arbeitsspeicher und kaufe nun 4GB und mein rechner wird langsamer.
Weil „langsam“ ja subjektiv ist gibt es ja Benchmarks, aber kann man die als Quelle nutzen?

Und muss ein Verkäufer die Ware dann zurücknehmen?

Viele Grüße

Moin,

mich würde mal das rückgaberecht bei Hardware interessieren.

(…)

Und muss ein Verkäufer die Ware dann zurücknehmen?

Wenn keine bestimmte Eigenschaft (bspw. funktioniert mit Ihrer Hardware mit der Geschwindigkeit) zugesichert wurde, gilt das übliche: kein Umtausch (es sei denn, es gilt das Fernabsatzgeschäft)

Gruß,
Ingo