Rückgaberecht bei ebay z.B

Eine Frage:
wenn ich bei ebay einen Artikel „sofort kaufe“ (diese Option gibt es manchmal, solange kein Gebot abgegeben wurde) und der Verkäufer sich klar als Händler darstellt, habe ich dann die üblichen Garantie und Rückgaberechte? Oder gelten hier andere Gesetze?
zweite Frage:
wenn ich im Internet was bestelle, dann bieten die meisten Händler die Möglichkeit, inner halb von 2 Wochen die Ware grundlos zurückzunehmen. Ist das Pflicht oder ein Entgegenkommen, weil es die Konkurenz so macht?
gilt das dann auch bei dem EBAY-Artikel, den ich bei einem Händler „direkt“ gekauft habe?

Danke, Stephan

Hallo Stephan,

Scroll’ doch einfach mal ein Stück nach unten zu dem Artikel „Ebay Sofortkauf“, da geht’s um genau dieses Thema. Es gab auch schon einige Antworten dazu.

Gruß
„Raven“

Hi Stephan,

wenn ich im Internet was bestelle, dann bieten die meisten
Händler die Möglichkeit, inner halb von 2 Wochen die Ware
grundlos zurückzunehmen. Ist das Pflicht oder ein
Entgegenkommen, weil es die Konkurenz so macht?

Das ist Pflicht. Wenn Du etwas im Versandhandel bestellst hast Du ein 14tägiges Rückgaberecht. Der Sinn ist daß Du die Ware anders als im Geschäft sonst nicht ansehen und prüfen könntest.

Wenn der Warenwert 20 EUR übersteigt muß der Händler außerdem für die Kosten der Rücksendung aufkommen, ansonsten zahlst Du das Porto.

Vor einer Rücksendung ist es natürlich sinnvoll die Regeln zum Ablauf beim jeweiligen Händler nachzulesen (vielleicht mußt Du eine sog. RMA-Nummer auf das Paket schreiben).

Aus Fairness und auch um Probleme zu vermeiden solltest Du Waren, die Du zurückschicken willst, nicht erst bis auf den letzten Tag nutzen. Es gibt einige „Freaks“ die bestellen reihum in Versandhäusern Handys, benutzen sie 2 Wochen, lassen sie dann zurückgehen und bestellen anderswo das nächste Gerät. So haben sie immer ein topaktuelles Spitzengerät, ohne selber überhaupt ein Handy zu besitzen. Das ist natürlich nicht die feine Art und der Händler kann einem dann auch eine Gebühr für die Benutzung berechnen - was in der Regel zu Scherereien führt.

Übrigens: diese benutzten, aber zurückgesandten Geräte werden von den Händlern oft bei Ebay versteigert. Das sind dann die dort angepriesenen Neugeräte mit Garantie. Hintergrund: der Händler kann ein solches benutztes Telefon nicht mehr als neu verkaufen, möchte es aber natürlich ohne allzu großen Verlust weiterverkaufen.

Gruß,

MecFleih

Sorry, aber der Informationsgehalt der Antworten dort ist doch gleich Null, oder?
Das ist leider genauso unklar wie vorher.
Trotzdem danke !