Hallöchen,
bei Fernabsatzverträgen hat man ja ein Rückgaberecht von zwei Wochen, und sogar von vier Wochen, wenn man erst nach Vertragsabschluss „belehrt“ wird.
Wie ist das, wenn man gar nicht belehrt wird?
Neugierige Grüße
Peggy
Hallöchen,
bei Fernabsatzverträgen hat man ja ein Rückgaberecht von zwei Wochen, und sogar von vier Wochen, wenn man erst nach Vertragsabschluss „belehrt“ wird.
Wie ist das, wenn man gar nicht belehrt wird?
Neugierige Grüße
Peggy
Hi Peggy,
bei Fernabsatzverträgen hat man ja ein Rückgaberecht
von zwei Wochen, und sogar von vier Wochen, wenn man erst nach
Vertragsabschluss „belehrt“ wird.
genauer: ein Widerrufsrecht. Der Verkäufer hat aber die Möglichkeit, das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzen.
Wie ist das, wenn man gar nicht belehrt wird?
Die Frist beginnt nicht. Ist doof für den Verkäufer, wenn Du 10 Jahre später ankommst… Dafür besteht aber jetzt die Möglichkeit, nachträglich zu belehren mit den von Dir genannten vier Wochen Frist.
Gruß
Oskar van de Kaalstraat
alzheimer-resozialisierung
gibt es da ein gewohnheitsrecht oder muss der gute den spruch jedes mal intonieren?
gibt es da ein gewohnheitsrecht oder muss der gute den spruch
jedes mal intonieren?
was ist gewohnheitsrecht?
gegenüber wem?
wer ist gut?
welcher spruch?
in welcher tonlage?
hi peggy,
gibt es da ein gewohnheitsrecht oder muss der gute den spruch
jedes mal intonieren?was ist gewohnheitsrecht?
ein recht, dass aus erfahrung erwartung ableitet. zum beispiel: dass du nett bist, wenn du bisher nett warst, wird der andere als gewohnt und nicht als ergebnis einer durch ihn stattgehabten vergewaltigung werten, solange du dich nicht wehrst.
gegenüber wem?
im idealfall der unabhängige dem unabhängigen gegenüber. einzeln und frei. vertraut miteinander und einander wohlwollend.
wer ist gut?
der mit gütern ausgestattete, die er dir veräußern will.
welcher spruch?
die vertragsbedingungen.
in welcher tonlage?
in schriftform. offen, ehrlich, direkt und einfach verständlich.
wenn ich per honorarvertrag texte anbiete, per mail zum beispiel… dann liest der andere sie, reagiert oder reagiert nicht, lehnt eine zahlung ab und veröffentlicht eigenes auf grundlage des gelesenen. ich hab überlegt, wie ich auf eine anfrage reagiere: hab heute die erste reaktion auf ein inserat auf http://www.medizinjournalisten.de bekommen und angst, wieder über den tisch gezogen zu werden.
gruß,
gibt es da ein gewohnheitsrecht oder muss der gute den spruch
jedes mal intonieren?
es muss jedes mal belehrt werden. wenn du bei einem online-händler ein telefon kaufst, muss er dich belehren. wenn du einen tag später noch einen anrufbeantworter kaufst, muss er dich wieder belehren. für jeden kauf einzeln.
Servus
Ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch unterliegt nun mal jeder Anspruch der Verjährung und damit auch der Anspruch auf Widerruf bzw. Rückgabe. Der Anspruch dürfte nach der regelmäßigen Verjährung gem. §§195, 199 Abs.1 BGB drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Verbraucher Kenntnis erlangt hat (auch ohne Belehrung) oder hätte Kenntnis erlangen müssen, verjähren.
Spätestens tritt die Verjährung jedoch 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs ein, wenn keine Kenntnis des Verbrauchers vorliegt (§199 Abs. 3 Nr.1)
Gruß Oli
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Dazu habe ich jetzt auch mal eine Frage:
Wo, wie und WANN muß vom Verkäufer belehrt werden???
Belladonna