Rückgaberecht bei Kauf per Internet

Bei einer per Internet gekauften Waschtischarmatur wird die Rücknahme verweigert, weil sie eingebaut war. Sie ist weider im originalkarton verpackt.

Bei Versendern gehen die Meinungen weit auseinander. Gute und bekannte Firmen bieten teilweise eine unfreie Rückgabe. Der Kunde kann entscheiden ob er das Teil ausgetauscht haben will oder eine Gutschrift. Bei vertrauenswürdigen Versendern gibt es keine Probleme

Hallo!

was heißt hier „gebraucht“ ? Was hat man mit der Armatur angestellt ?

Hat man sie zuhause ans Wassernetz angeschlossen, also richtig in Betrieb genommen ?

Da könnte man drüber streiten, ob das über die zulässige Prüfung der Gebrauchstauglichkeit hinaus geht. Ich sehe das schon als zulässig an.

Wie sonst soll man z.B. den Bedienkomfort oder gar das Fließgeräusch beurteilen können ?

Was aber nicht sein darf, Kratzer durch Unachtsamkeit auf verchromten Flächen. Das wäre zu viel des (Un)guten !

MfG
duck313

Hallo,
bei Interneteinkäufen gibt es immer ein Widerrufsrecht (lt. Fernabsatzgesetz). Gesetzlich gilt diese für eine Frist von 14 Tagen. Entstandene Aufwendungen des Verkäufers müssen dabei erstattet werden, sofern der Widerruf nicht rechtzeitig dort einging. Unabhängig davon gibt es ein Rückgaberecht. Rücksendungen i.d.R. bis zu einem Wert von € 40,-- gehen auf Kosten des Käufers. Abweichende Bedingungen müssen Vertragsgegenstand sein.
Für ordnungsgemäß gelieferte Ware, darf der Verkäufer eine Aufwandserschädigung verlangen, sofern die ihm zurück gesandte Ware in ihrer Qualität vermindert wurde.
Viele Grüße,
TT

Frage nicht gelesen? (owt)
nix

wila: Gesetzlich ist Widerruf und Rückgabe möglich. Wenn der Verkäufer aber nachweisen kann, dass die Armatur eingebaut war, z.B.durch Druckstellen am Chrom oder Wasser-Reste innerhalb der Armatur kann er mit dem Einwand des erfolgten Gebrauchs die Rücklnahme verweigern.dem Käufer ist von einer Klage auf Rücknahme abzuraten. Das kann teuer werden.Gruß wilra

Hallo,

bei Interneteinkäufen gibt es immer ein Widerrufsrecht (lt.
Fernabsatzgesetz).

nein. Es gibt grundsätzlich ein Widerrufsrecht, aber nicht immer.

Gesetzlich gilt diese für eine Frist von 14 Tagen 2 Wochen.

Entstandene Aufwendungen des Verkäufers müssen dabei
erstattet werden, sofern der Widerruf nicht rechtzeitig dort
einging. Unabhängig davon gibt es ein Rückgaberecht.

Nein. Entweder oder.

osmodius

1 „Gefällt mir“