Rückgaberecht bei nicht vollständiger Lieferung

Guten Tag,

gekauft wurde im Internet bei einer deutschen Firma ein Laufband für 999 Euro . Als das Laufband ankam wurde es aufgebaut und festgestellt, dass es keine deutsche Betriebsanleitung gibt. Auch der dazugehörige Pulsmessgurt war bei der Lieferung nicht dabei. Nach mehrmaligem Anfragen beim Verkäufer hat er den Brustgurt nicht geliefert und auch die deutsche Betriebsanleitung war micht lieferbar.
Nun wurde entschlossen, dass Laufband innerhalb der 14 tägigen Rückgabefrist wieder zurückzusenden.
Der Verkäufer möchte jetzt 50 Euro für den Rückversand von der Rechnung abziehen.
Die Frage lautet:
ist dies in Ordnung oder muss der Verkäufer da er nicht vollständig geliefert hat und auch nicht kann, auch für den Rücktransport aufkommen.
Danke für eure Antwort
Gruß

Hallo,

Rücktrittsvarianten vom Kaufvertrag beim gewerblichen Verkäufer

  1. Widerrufsrecht
    Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Also kostenlos bei über 40 Euro

  1. Rückgaberecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [zwei Wochen] durch Rücksendung der Ware zurückgeben. … In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.

Also kostenlos

1 und 2 sind die Muster des Bundesjustizministeriums, die ein Verkäufer inhaltsmäßig nicht einfach abändern kann. Der Verkäufer sollte vor und nach Kauf über Rückgabe oder Widerrufsrecht belehrt haben.

  1. Sachmängelhaftung = Gewährleistung
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer wahlweise vom Kaufvertrag zurücktreten oder Ersatz oder Preisminderung fordern.
    Wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt hat der gewerbliche Verkäufer die entstehenden Versandkosten zu tragen.

Gewährleistungsfrist bei Neuware grundsätzlich 2 Jahre. Es schadet aber trotzdem nicht, den Artikel binnen 2 Wochen zurückzugeben, dann muss man nicht darüber streiten ob hier Fall 1,2 oder 3 vorliegt.

In allen Fällen gilt, dass bei nicht Paketversandfähigen Sachen, der Verkäufer sich um die Abholung mitbemühen muss und trotzdem die Kosten trägt.

Stephanie

Danke für die Antwort Stephanie
Dann muss ich wohl mit einem Anwalt drohen wenn ich die 50 Euro nicht zurückbekomme oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit
Gruß

Hallo,

Dann muss ich wohl mit einem Anwalt drohen wenn ich die 50
Euro nicht zurückbekomme oder gibt es sonst noch eine
Möglichkeit

Für den Fall, dass der Verkäufer
A. Ahnungslos und Unprofessionell ist
oder
B. Einfach mal die Masche probiert für den Fall, dass die Käufer sich das gefallen lassen und VK 50 Euro spart

Dann würde ich den Verkäufer auf die rechtliche Lage hinweisen.

Was bitte stand denn eigentlich in der Widerrufs oder Rückgabebelehrung des VKs? Wenn das nicht das Muster des Bundesjustizministeriums ist, kann man zudem darauf hinweisen, dass das falsch ist.

Wenn der VK weiterhin seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann man einen Anwalt nehmen oder eine Verbraucherschutzzentrale zu Rate ziehen. Verbraucherschutzzentralen sind auch berechtigt Verkäufer, die massiv Verbraucherrechte verletzen auf Kosten des Verkäufers abzumahnen.

Stephanie

Hallo,

Für den Fall, dass der Verkäufer

B. Einfach mal die Masche probiert für den Fall, dass die
Käufer sich das gefallen lassen und VK 50 Euro spart

Tatsächlich habe ich zu solch einer Masche gerade eine Broschüre erhalten, in der ein ebay Berater Verkäufern empfiehlt Hinversandkosten bei Widerruf nur auf ausdrückliche Aufforderung durch den Käufer zurückzuzahlen. Die Erstattung der Hinversandkosten ist zwar auch von 2 OLGs und durch EU Richtlinien vorgeschrieben, aber gesetzlich nicht ganz so eindeutig wie die Verpflichtung zur Erstattung von Rückversandkosten.

Es gibt also tatsächlich offenbar eine Reihe von Verkäufern die die Geschäftsstrategie haben auszuprobieren wie weit sie gehen können und wie viel Käufer sich gefallen lassen.

Meiner Ansicht nach kann ein Shop damit evtl. einige Versandkosten sparen, riskiert aber eine Abmahnung, wenn ein Testkäufer der Konkurrenz das einmal mitkriegt. Und wenn der Shop bewertbar ist, würde ich als Käufer das ganz ganz negativ bewerten.

Stephanie