Kann man eine Software, die man über eine Kleinanzeigenbörse im Internet gekauft hat zurückgeben, wenn sie sich nicht installieren lässt, obwohl es aus technischer Sicht funktionieren muss? Ein Fehler am Datenträger ist nicht erkennbar und das Betriebssystem ist wesendlich neuer als das Programm selbst. Der Verkäufer verweigert die Rücknahme.
Wenn ein Mangel besteht, hat man folgende Rechte: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Das Problem ist: der Käufer muss erstmal einen Mangel nachweisen. Die Software wird doch wohl irgendwann mal funktioniert haben, oder hat sie der Verkäufer selber hergestellt?
Auch ohne Gruß
Selbstverständlich handelt es sich um eine legal erworbene Software. Nur kann ich dem Verkäufer nicht beweisen, dass sich das Programm bei mir nicht installieren lässt. Da habe ich wahrscheinlich mit Zitronen gehandelt. Es ist allerdings hier das falsche Brett, um das Problem vielleicht doch noch zu lösen.
Trotzdem Danke für die Antwort!
Hallo,
Selbstverständlich handelt es sich um eine legal erworbene
Software.
nee, so war das nicht gemeint: wenn der Verkäufer selber der Programmierer wäre, könnte er ja einen Bug eingebaut haben. Und den als Mangelbeseitigung korrigieren.
Nur kann ich dem Verkäufer nicht beweisen, dass sich
das Programm bei mir nicht installieren lässt.
Screenshots? Zeuge? Genaue Beschreibung er Vorgehensweise? Vorführen?
Es ist allerdings hier
das falsche Brett, um das Problem vielleicht doch noch zu
lösen.
Möglich. Ich hab ja keine Ahnung, um was es eigentlich geht.
Gruß
loderunner (ianal)
Ich muss das Problem anders lösen und schildere es mal unter Software/Software allgemein. Danke für die Antworten hier.