Hallo,
ich habe ein Problem habe bei E-bay einen Zusatzscheinwerfer verkauft und wurde nach dem Durchmesser gefragt.
Da ich nun zu der Zeit kein Maßband hatte habe ich „ca 10-12cm“ geschrieben, meinte aber die sog Streuscheibe
Laut Käufer ist der Schienwerfer jetzt aber 15cm und die Streuscheibe 13cm groß.
Danach wirft er mir vor das meine Angaben falsch waren und ich den Artikel zurücknehmen müsse.
Habe ich Chancen falls er seine Drohung einen Anwalt einschalten zu wollen wahr macht
Danke
Also ich weiß nicht wo der Durchmesser eines Scheinwerfers gemessen wird, aber wenn es nicht an dieser STreuscheibe getan wird und Du nicht geschrieben hast die Scheibe mißt und der Scheinwerfer wirklich einen 15 cm Durchmesser hat, dann weißt der von Dir verkaufte Artikel eine zugesicherte Eigenschaft nicht auf und es handelt sich um eine Falschlieferung bei der der Käufer das Recht hat sein Geld sowie 2x Porto zurückzuverlangen. Allerdings muß er erst die Ware zurücksenden damit Du überprüfen kannst ob der Durchmesser wriklich 15 beträgt, dann aber mußt Du zzgl. Rückporto erstatten.
-hallo, leider bin ich so garkein experte. habe noch nie was auf e-bay ge-oder verkauft. tut mir leid
Hallo,
ich habe ein Problem habe bei E-bay einen Zusatzscheinwerfer
verkauft und wurde nach dem Durchmesser gefragt.
Da ich nun zu der Zeit kein Maßband hatte habe ich „ca
10-12cm“ geschrieben, meinte aber die sog Streuscheibe
Laut Käufer ist der Schienwerfer jetzt aber 15cm und die
Streuscheibe 13cm groß.
Danach wirft er mir vor das meine Angaben falsch waren und ich
den Artikel zurücknehmen müsse.
Habe ich Chancen falls er seine Drohung einen Anwalt
einschalten zu wollen wahr macht
Danke
Hallo,
entschuldigung, dass ich jetzt erst schreibe, aber ich war unterwegs.
Also bei so einem Käufer kann ich - um langwierigen Schriftverkehr zu vermeiden - nur raten,
nehmen Sie den Scheinwerfer zurück.
Oft ist es so, dass die Käufer, wohl wissend, dass sie ein Schnäppchen gemacht haben, das Teil dann doch behalten.
Sie versuchen auf diese Weise, den Preis nochmals zu drücken.
Wenn nicht, nehmen Sie es zurück und der Fall ist erledigt.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
Schönen Wochenstart
R. Baumann
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, zu Deiner Frage kann ich Dir sagen, Du wirst den Artikel zurück nehmen müssen. Der Käufer muss sich auf Deine Angaben verlassen können. Diese Angaben sind verbindlich. Vielleicht machst Du es bei nächsten Mal so, dass Du nicht die Grösse, sondern die Ident-Nr. angibst, die u.a. auch auf Scheinwerfern steht, dann hast Du kein Problem mit der Größenangabe. Schau mal, im umgekehrten Fall verlässt Du Dich ja auch auf die Angaben zu dem Produkt was Du kaufen willst. Hoffe hab Dir weiter geholfen zu haben und Grüße Dich.
Hallo,
ich habe ein Problem habe bei E-bay einen Zusatzscheinwerfer
verkauft und wurde nach dem Durchmesser gefragt.
Da ich nun zu der Zeit kein Maßband hatte habe ich „ca
10-12cm“ geschrieben, meinte aber die sog Streuscheibe
Laut Käufer ist der Schienwerfer jetzt aber 15cm und die
Streuscheibe 13cm groß.
Danach wirft er mir vor das meine Angaben falsch waren und ich
den Artikel zurücknehmen müsse.
Habe ich Chancen falls er seine Drohung einen Anwalt
einschalten zu wollen wahr macht
Danke