Rückgaberecht bei Privatverkauf

hallo,
ich hab kürzlich über ein Forum in der Rubrick Suche/Biete eine gebrauchte Felge von meinem Motorrad verkauft.
der Kontakt mit dem Käufer ging nur über Email.
ich habe ihm ein detailiertes Foto der Felge zugeschickt und er war einverstanden und hat mir den vereinbarten Betrag überwiesen.
heute bekam ich eine email das er sein Geld wieder haben will und mir die Felge dann zurück schickt.
seiner Meinung nach hat die Felge eine leichte unwucht, was mri aber nicht bekannt war. Das Geld was er rein stecken müsste um sie herzurichten ist ihm die Felge nicht wert.
da der ‚‚VErkauf‘‘ nur über Email kontakt gelaufen ist bin ich mir unsicher ob ich ihm ein Rückgaberecht einräumen muss wenn ihm das Stück nicht gefällt.

muss ich die Felge nun zurück nehmen?
vielen dank schonmal für eure Antworten.
mfg Dieselross

Hallo Dieselross,

ich kenne jetzt das Forum nicht und die Geschäftsbedingungen unter denen man dort verkauft. Bspw im Ebay kann ein privater Verkäufer das Rückgaberecht ausschliessen. Und solange von/an privat verkauft wird gibt es an und für sich kein generelles Rückgaberecht seitens des Käufers. Hat die Sache einen verschwiegenen Mangel kann aber auch hier das Geschäft rückabgewickelt werden. Aber „nur“ wegen Nichtgefallen gibt es kein Rückgaberecht in Ihrem Fall.

Liebe Grüsse

Sunnyhexe