wie ist es eigentlich, wenn jemand bspw. ein technisches Produkt gekaut hat, sich hat beraten lassen und keine anderweitige Antwort bekommen hat, und man dann zu Hause feststellt, dass das Produkt nicht die erforderlichen Vorausetzungen mitbringt (z.B. ein viel zu kurzes Kabel hat). Kann man es zurückbringen?
Dieses Problem kommt schon mal vor. Verkäufer argumentieren damit, dass die Verpackung geöffnet ist, und sie es nicht wiederverkaufen können. Deswegen wollen sie das Produkt auch nicht wieder zurück nehmen.
Wie sieht das rechtlich aus? Kann jemand Paragraphen nennen?
Gruß
numbat
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das Produkt muss nicht zurückgenommen werden. Schließlich hattest du die Möglichkeit, dir das Produkt im Geschäft genau anzusehen (Wichtig: dies ist u.a. der Unterschied zum „Fernkauf“).
Es gibt doch ein 14-tägiges Rückgaberecht, laut BGB.
Schließlich
hattest du die Möglichkeit, dir das Produkt im Geschäft genau
anzusehen (Wichtig: dies ist u.a. der Unterschied zum
„Fernkauf“).
Das ist es ja. Man hat es nicht, wenn die Produkte in Plastik verpackt sind. Man sieht dann eben nicht, wie lang oder groß der Teil ist, der im nicht sichbaren Bereich „verpackt“ ist.
es gibt kein Recht auf Umtausch.
Die meisten Läden nehmen Waren innerhalb von 14 Tagen zurück. Das ist allerdings reine Kulanz des Händlers. Ein Recht auf Rückgabe gibt es nur im Versandhandel.
Liegt bei dem gekauften Produkt ein Mangel vor, dann handelt es sich nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation. Der Händler muss die Ware dann zurücknehmen, auch ohne Originalverpackung – sofern die gesetzliche Gewährleistungsfrist noch greift.
wie ist es eigentlich, wenn jemand bspw. ein technisches
Produkt gekaut hat,
das ist ein nicht gerade angenehmes gefühl im mund, kann ich dir sagen!
sich hat beraten lassen und keine
anderweitige Antwort bekommen hat,
was heißt „keine anderweitige antwort“?
Dieses Problem kommt schon mal vor. Verkäufer argumentieren
damit, dass die Verpackung geöffnet ist, und sie es nicht
wiederverkaufen können. Deswegen wollen sie das Produkt auch
nicht wieder zurück nehmen.
wenn es sich um verschweißte plastikverpackungen handelt, ist das durchaus ein argument.
sogar bei kartonverpackungen mindern beschädigungen der verpackung den wert des produktes und müßten prinzipiell ersetzt werden.
deshalb baut der verkäufer in der regel ja ausstellungsstücke auf.
Wie sieht das rechtlich aus? Kann jemand Paragraphen nennen?
wenn der verkäufer allerdings angaben macht, die sich nach dem kauf als unzutreffend erweisen, sieht’s natürlich anders aus. dann dürfte ein sachmangel (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html) mit allen sich daraus ergebenden konsequenzen vorliegen.
dummerweise muß dem verkäufer dann erstmal die falsche beratung nachgewiesen werden, was in den meisten fällen schwierig sein dürfte.
und wenn’s ein guter verkäufer ist, verkauft er dir als „nachbesserung“ für das zu kurze kabel gleich noch ein verlängerungskabel dazu
wie ist es eigentlich, wenn jemand bspw. ein technisches
Produkt gekaut hat, sich hat beraten lassen und keine
anderweitige Antwort bekommen hat, und man dann zu Hause
feststellt, dass das Produkt nicht die erforderlichen
Vorausetzungen mitbringt (z.B. ein viel zu kurzes Kabel hat).
wenn vertraglich ein 2 Meter langes Kabel dabei sein soll, es aber nur 1 Meter lang ist, würde das der klassische Sachmangel sein.
Kann man es zurückbringen?
Zurückbringen kann man alles. Was dann passiert ist aber etwas anderes. Liegt ein Sachmangel vor, muss der Verkäufer Nacherfüllen.
Dieses Problem kommt schon mal vor. Verkäufer argumentieren
damit, dass die Verpackung geöffnet ist, und sie es nicht
wiederverkaufen können. Deswegen wollen sie das Produkt auch
nicht wieder zurück nehmen.
Wenn die Sache mangelfrei ist, muss auch nichts zurückgenommen werden. Es sei denn, das wäre so ausdrücklich vereinbart worden.
Wie sieht das rechtlich aus? Kann jemand Paragraphen nennen?