Rückgaberecht bei Ratenkauf

Hallo Gemeinde,

am 10.05.2012 wurde eine Harman Kardon Homecinema Anlage per Ratenkauf erworben. Jetzt drei Tage nach dem Erwerb soll die Anlage zurückgegeben werden. Ist das machbar und wenn ja bitte wie.
Es wurde keine Anzahlung geleistet.

Als Hinweis warum zurück gegeben werden soll. Für 1270 Euro wird erwartet das die Anlage sofort funktioniert. Drei Tage Frust und Ärger sind genug, das Leben hat auch noch schöne Seiten :smile:

Bitte Antworten

Gruß
Riesengarnele

Hallo,

am 10.05.2012 wurde eine Harman Kardon Homecinema Anlage per
Ratenkauf erworben. Jetzt drei Tage nach dem Erwerb soll die
Anlage zurückgegeben werden. Ist das machbar und wenn ja bitte
wie.

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__495.html

Als Hinweis warum zurück gegeben werden soll. Für 1270 Euro
wird erwartet das die Anlage sofort funktioniert. Drei Tage
Frust und Ärger sind genug, das Leben hat auch noch schöne
Seiten :smile:

Der Grund ist irrelevant.

Gruß

S.J.

Hallo,

am 10.05.2012 wurde eine Harman Kardon Homecinema Anlage per
Ratenkauf erworben. Jetzt drei Tage nach dem Erwerb soll die
Anlage zurückgegeben werden. Ist das machbar und wenn ja bitte
wie.

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__495.html

ich nehme an, du willst auf einen zahlungsaufschub bzw. ein teilzahlungsgeschäft hinaus, § 506ff. bgb ?
falls ja, würde mich interessieren, woran du die entgeltlichkeit des aufschubs bzw. der teilzahlungsvereinbarung abliest ?

der großteil der unternehmen im bereich elektronik wirbt damit, dass die ratenzahlung unentgeltlich erfolgt. dies natürlich vor dem hintergrund, dass auch das widerrufsrecht wegfällt…

interessanter wäre daher zu wissen, ob ein haustürgeschäft oder ein fernabsatzgeschäft vorliegt.

Hallo,

der großteil der unternehmen im bereich elektronik wirbt
damit, dass die ratenzahlung unentgeltlich erfolgt. dies
natürlich vor dem hintergrund, dass auch das widerrufsrecht
wegfällt…

Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren. DAs Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen ist gesetzlich vorgeschrieben und kann auch nicht durch „Unentgeltlichkeit“ ausgehebelt werden …

interessanter wäre daher zu wissen, ob ein haustürgeschäft
oder ein fernabsatzgeschäft vorliegt.

Uninteressant (zumindest in diesem Fall), denn Kaufvertrag und Verbraucherdarlehensvertrag sind sog. „verbundene Verträge.“ Wird das Darlehen widerrufen, so ist auch der Kaufvertrag hinfällig …

Gruß
Wawi

der großteil der unternehmen im bereich elektronik wirbt
damit, dass die ratenzahlung unentgeltlich erfolgt. dies
natürlich vor dem hintergrund, dass auch das widerrufsrecht
wegfällt…

Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren. DAs
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen ist gesetzlich
vorgeschrieben und kann auch nicht durch „Unentgeltlichkeit“
ausgehebelt werden …

ja, sehr gut. und nun denk noch einmal darüber nach…
es wird kein widerrufsrecht ausgehebelt, weil niemals eines bestanden hat. geht man in den nächsten elektro-markt und kauft sich ein elektrogerät auf raten, ohne dafür ein entgelt zu bezahlen, dann besteht kein widerrufsrecht nach §§ 506ff. bgb.
es wird nichts ausgehebelt. wenn man dasselbe über fernabsatz macht, dann besteht ebenfalls kein widerrufsrecht nach §§ 506f. bgb, aber natürlich bleibt das widerrufsrecht nach § 312b bgb unberührt.

interessanter wäre daher zu wissen, ob ein haustürgeschäft
oder ein fernabsatzgeschäft vorliegt.

Uninteressant (zumindest in diesem Fall), denn Kaufvertrag und
Verbraucherdarlehensvertrag sind sog. „verbundene Verträge.“
Wird das Darlehen widerrufen, so ist auch der Kaufvertrag
hinfällig …

interessant, dass du von einem verbraucherdarlehensvertrag ausgehst. wo steht das ? wo ist das für das verbundene geschäft typische dreiecksverhältnis zu finden ? wo sind anzeichen für die verbundenheit zu finden ?

(bitte erst den UP lesen, dann die §§ 358f. bgb, danke ! )

Hallo,

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__495.html

ich nehme an, du willst auf einen zahlungsaufschub bzw. ein
teilzahlungsgeschäft hinaus, § 506ff. bgb ?

Nein. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag (O-Ton Ratenkauf) handelt. Woraus schließt Du, dass dies nicht der Fall ist?

S.J.

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__495.html

ich nehme an, du willst auf einen zahlungsaufschub bzw. ein
teilzahlungsgeschäft hinaus, § 506ff. bgb ?

Nein. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen
Verbraucherdarlehensvertrag (O-Ton Ratenkauf) handelt.

für mich ist ein verbraucherdarlehensvertrag ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer, § 491 bgb
http://dejure.org/gesetze/BGB/491.html

ein „ratenkauf“ zeichnet sich für mich so aus, dass die kaufpreissumme nicht auf einmal zug um zug gegen übereignung der ware geleistet wird, sondern in x zahlungen (= raten). ob dazu von einem dritten (bank) geld aufgenommen wird oder nicht, spielt dafür keine rolle.

Woraus
schließt Du, dass dies nicht der Fall ist?

wenn der UP von dem erwerb eines gegenstandes unter ratenzahlung ausgeht, dann wurde vereinbart, dass der kaufpreis nicht vollständig auf einmal geleistet wurde, sondern in mehreren abschnitten.

am 10.05.2012 wurde eine Harman Kardon Homecinema Anlage per
Ratenkauf erworben.

Fernabsatz (z.B. online gekauft)?
Kostet die Ratenzahlung was oder ist eine dieser „0,0% Finanzierungen“?

Als Hinweis warum zurück gegeben werden soll. Für 1270 Euro
wird erwartet das die Anlage sofort funktioniert. Drei Tage
Frust und Ärger sind genug, das Leben hat auch noch schöne
Seiten :smile:

Hilfsweise sei darauf hingewiesen, dass auch eine falsche, unverständliche, fremdsprachliche Anleitung ein Sachmangel sein kann.
Ebenso wäre ein Sachmangel vorhanden, wenn sich die Sache nicht für die vereinbarte Verwendung (oder in Ermangelung einer Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung) eignet.

Moin!

Hallo Gemeinde,

am 10.05.2012 wurde eine Harman Kardon Homecinema Anlage per
Ratenkauf erworben. Jetzt drei Tage nach dem Erwerb soll die
Anlage zurückgegeben werden. Ist das machbar und wenn ja bitte
wie.
Es wurde keine Anzahlung geleistet.
Als Hinweis warum zurück gegeben werden soll. Für 1270 Euro
wird erwartet das die Anlage sofort funktioniert. Drei Tage
Frust und Ärger sind genug, das Leben hat auch noch schöne
Seiten :smile:

Das nicht funktionieren der Anlage begründet m. E. nach noch keine Rückgabe. Es muss dem Hersteller bis zu drei Mal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Erst danach kann der Kauf rückgängig gemacht werden.
Den Ratenkredit kann man natürlich (ich geh mal davon aus, dass eine Widerrufsfrist vereinbart wurde) widerrufen. Dann muss man die Kohle aber ev. sofort auf den Tisch packen.

Gruß
Andreas