Rückgaberecht bei Testprodukt?

Liebe Gemeinde,

nehmen wir an, ich verkaufe Rucksäcke. Viele Kunden wissen nicht genau, was sie bei diesen Rucksäcken erwartet, deshalb biete ich Testpakete an. Das bedeutet, sie lassen sich von mir ein Leihexemplar eines Rucksackes zuschicken (kein neuer Rucksack, sondern eben ein Leihmodell). Dieses können Sie 14Tage lang testen und schicken mir es dann auf Ihre Kosten zurück.
Für den Testzeitraum fällt eine Kaution in Höhe des Warenwertes plus eine Leihgebühr von 5€ an. Die Kaution wird bei Rückgabe erstattet, die Leihgebühr auch, allerdings nur, wenn der Kunde danach einen Rucksack kauft.

Nun hat eine Kundin mir das Leihpaket zurückgeschickt, mit dem Vermerk, der Test hätte sich erledigt, da sie einen Rucksack geschenkt bekommen hätte. Sie verlangt, dass ich ihr die Kaution UND das Rückporto erstatte.
Ist das rechtens, wenn das Ganze von vornherein als Test und nicht als Kauf gedacht war?

Wenn es denn rechtens wäre - wie müßte man die Testbedingungen ändern, damit soetwas nicht wieder vorkommt (Testzeitraum verlängern?, andere Bedingungen?).
Die oben genannten Bedingungen werden nicht nur im Internet aufgeführt, sondern auch separat zugeschickt.

Ich danke Euch
CEA

Hallo,

hier scheint es sich um sog. Fernabsatzverträge zu handeln ?

(http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzvertrag)

Dann hätten die Kunden in jedem Fall ein Widerrufsrecht. Die Frage ist, was genau vereinbart wurde bzw. wie der genaue Wortlaut ist. Handelt es sich hingegen um einen Mietvertrag, sieht die Sache anders aus, aber auch hier gelten die Widerrufsfristen des BGB.

Gruß

S.J.

nehmen wir an, ich verkaufe Rucksäcke. Viele Kunden wissen
nicht genau, was sie bei diesen Rucksäcken erwartet, deshalb
biete ich Testpakete an. Das bedeutet, sie lassen sich von mir
ein Leihexemplar eines Rucksackes zuschicken (kein neuer
Rucksack, sondern eben ein Leihmodell). Dieses können Sie
14Tage lang testen und schicken mir es dann auf Ihre Kosten
zurück.
Für den Testzeitraum fällt eine Kaution in Höhe des
Warenwertes plus eine Leihgebühr von 5€ an. Die Kaution wird
bei Rückgabe erstattet, die Leihgebühr auch, allerdings nur,
wenn der Kunde danach einen Rucksack kauft.

Nun hat eine Kundin mir das Leihpaket zurückgeschickt, mit dem
Vermerk, der Test hätte sich erledigt, da sie einen Rucksack
geschenkt bekommen hätte. Sie verlangt, dass ich ihr die
Kaution UND das Rückporto erstatte.
Ist das rechtens, wenn das Ganze von vornherein als Test und
nicht als Kauf gedacht war?

Wenn es denn rechtens wäre - wie müßte man die Testbedingungen
ändern, damit soetwas nicht wieder vorkommt (Testzeitraum
verlängern?, andere Bedingungen?).
Die oben genannten Bedingungen werden nicht nur im Internet
aufgeführt, sondern auch separat zugeschickt.

Ich danke Euch
CEA

Hallo Steve ,

vielen Dank für Deine Antwort.

Frage ist, was genau vereinbart wurde bzw. wie der genaue
Wortlaut ist. Handelt es sich hingegen um einen Mietvertrag,
sieht die Sache anders aus, aber auch hier gelten die
Widerrufsfristen des BGB.

Der Text beim Produkt ist dieser:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ganz unkompliziert ein xxxxxx zu testen. (Testmodelle, Design nicht wählbar)

Das geht ganz einfach: Sie bestellen unser Testpaket und wir schicken Ihnen ein xxxxxx zum Testen zu.

Sie können das xxxxxx 14 Tage lang ausgiebig ausprobieren - ganz ohne Verpflichtungen. Die Leihgebühr von 5€ ist bereits im Testpreis enthalten.

Nach 14 Tagen schicken Sie uns das xxxxx einfach wieder zurück (auf Ihre Kosten). Und wir überweisen Ihnen die Kaution für das xxxxxxx abzüglich der Leihgebühr von 5€ umgehend auf Ihr Konto.
(Sollte das xxxxxx Beschädigungen oder Verschmutzungen aufweisen, müssen wir leider zusätzlich 25% der Kaution vom Betrag abziehen.)

Wenn Sie das xxxxxx überzeugt hat, können Sie natürlich sofort bei uns ein entsprechendes Modell in dem Design Ihrer Wahl erwerben. Bei einem Kauf eines xxxxxxxx nach der Testphase, erstatten wir Ihnen die Leihgebühr, so daß die Testphase im Grunde (bis auf das von Ihnen zu tragende Rückporto für das Leihmodell) kostenlos für Sie war.

Wichtig: Sie können gleichzeitig mehrere Testpakete miteinander kombinieren. Nach dem Ende des Test-Zeitraumes wird grundsätzlich nur die Leihgebühr (10€ ) für ein Paket einbehalten - die Gebühren für die anderen Modelle werden zusammen mit der Kaution auf Ihr Konto zurückgebucht.
Sofern Sie sich für den Kauf eines / mehrerer der Testmodelle entscheiden, wird selbstverständlich die gesamte Leihgebühr erstattet. Der Warenwert der von Ihnen gewünschten Produkte wird von der Kaution abgezogen, der Restbetrag Ihrem Konto gutgeschrieben.

Mich stinkt es nur etwas an, auf diese Art und Weise das Service-Angebot, welches ich bewußt im Programm habe, so auzunutzen - denn der Kunde testet ja über die im Rahmen des Rückgaberechtes erwähnte „Möglichkeit wie im Ladengeschäft“ hinaus.

Die Frage ist - wie kann man soetwas umgehen - also wie kann ich meine Testpakete anbieten, ohne, dass sie unter das Rückgaberecht fallen.

Grübelnde Grüße
CEA