Rückgaberecht bei ungenügender und falscher Lieferung?

Hallo,

es handelt sich in meinem Fall zwar nicht um einen Kauf im Internet, ich habe aber leider keine andere Kategorie gefunden, in die es rein passt. Es hilft aber vielleicht auch Leuten, die beim Internetshopping das gleiche Problem haben.

Folgender Sachverhalt:
Am 12.12.2021 habe ich auf einem Weihnachtsmarkt bei einem Schmuckdesigner eine Halskette gekauft. Der Preis war insgesamt 150,00 € (120,00 € für den Anhänger und 30,00 € für die Kette). Da mir die angebotene Kette zu kurz war, habe ich bei dem Verkäufer eine längere Kette bestellt, es handelte sich um eine Kugelkette in der Stärke 1,5 mm (dies steht auf der Quittung). Leider habe ich den Fehler gemacht, die Kette gleich mit zu bezahlen.
Die Lieferung wurde mir für Mitte Januar zugesagt (dies steht auch auf der Quittung, die ich zum Glück aufbewahrt habe). Laut Poststempel wurde die Kette dann aber erst am 04.02.22 verschickt. Als ich das Päckchen öffnete, musste ich feststellen, dass die Kette kaputt war, sie war gerissen.
Ich habe daraufhin die Kette an den Verkäufer zurückgeschickt mit der Bitte um Umtausch.
Erst wieder am 04.03.22 kam eine Antwort vom Verkäufer, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Kette in der darauffolgenden Woche verschickt würde (dies wäre die Woche vom 07.-13.03.22 gewesen).
Nachdem die Kette nicht kam, habe ich am 16.03.22 eine Email an den Verkäufer geschickt und diesen aufgefordert, mir nun das Geld für die Kette zu erstatten. Am gleichen Tag kam die Antwort, dass die Kette bereits zu mir unterwegs sei. Die Kette kam am 19.03.22 hier an und es stellte sich heraus, dass der Versand lt. Poststempel erst am 18.03.22 erfolgt ist.
Der Verkäufer behauptete in der Email vom 16.03.22 auch, mir wäre am 12.12.21 gesagt worden, dass die Kette erst im Februar geliefert werden könne. Auf meine Antwortmail, in der ich dem Verkäufer die Quittung mit Lieferdatum Mitte Januar im Anhang mitschickte, kam keine Antwort mehr. Man kann also sagen, dass die komplette Email vom 16.03.22 gelogen war.
Richtig ärgerlich wurde es aber wieder, nachdem ich das Päckchen öffnete. Denn die Kette hat nicht eine Stärke von 1,5 mm, sondern von 3 mm.

Folgende Fragen habe ich nun zu dem Fall:

  • Ich muss die falsche Kette jetzt wieder zurückschicken. Da ich leider keine passende Kette zu dem Anhänger habe, konnte ich den Anhänger noch nie tragen. Nachdem ich mehrfach vom Verkäufer belogen wurde, habe ich auch keine Lust mehr, das Schmuckstück zu tragen. Habe ich das Recht , den Anhänger ebenfalls zurückzugeben?
  • Kann ich die Portokosten (werde den Versand per Einschreiben mit Rückschein vornehmen) vom Verkäufer verlangen?

Vielen Dank an dieser Stelle schon für eure Antworten.

Astrid

Du hast einen Anspruch auf Lieferung einer Kette, die die vereinbarten Eigenschaften hat. Die Kosten fuer den Rueckversand der falsch gelieferten Kette muss dir der Verkaeufer erstatten. Einen Anspruch auf Ruecktritt vom Kaufvertrag hast du bislang nicht und wirst du hinsichtlich des ja korrekten Anhaengers auch nie haben.

Moin,

@Astrid_S … hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann ab zum Anwalt.
Hast keine? Lass es - es wird nur aufregender, teurer und ob Du dann Erfolg haben wirst steht in den Sternen

Herzlichen Dank für die Antworten, damit habt ihr mir schon sehr geholfen.