Hallo 137lars, zuerst möchte ich darauf hinweisen das die folgende Antwort lediglich meine Meinung zu deiner Anfrage wiedergibt und falls du Sicherheit in dieser Frage haben möchtest einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen solltest.
Hast du den PC im Ladengeschäft erworben dann hast du kein Rückgaberecht,( sondern lediglich einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch u. evtl. noch eine Herstellergarantie) in diesem Fall müsstet du auf Kulanz des Verkäufers hoffen. Vielleicht wäre er zu einer Gutschrift bereit, dann könntest du evtl. den Kaufpreis sinnvoll einsetzen. Sollte es allerdings feststellbar sein, das du den PC schon über eine reine Funktionsprüfung in Gerbrauch hattest wäre eine Minderung des Betrags angemessen.
Falls du den PC über den Internet- bzw. Versandhandel bezogen hast gilt hier das Fernabsatzgesetz. In diesem Fall hast Du ein 14 Tage Rückgaberecht.
Allerdings ist es möglich das Du nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommst. Der Käufer hat das Recht die Ware so in Gebrauch zu nehmen wie es für eine Funktionsprüfung notwendig ist, allerdings nur soweit wie es auch in einen Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
Aber da müsste ja erst jemand feststellen das du den PC schon weitergehend benutzt hast.
Ich hoffe das ich dir helfen konnte.
mfg
Sandman