Rückgaberecht eine gebrauchten pc´s

Guten Tag
Ich habe mir vor einer woche einen pc bei einem großen elektrofachhandel gekauft und natürlich auch schon benutzt und einige dateien heruntergeladen,jetzt sagt mir allerdings ein anderes angebot mehr zu,meine frage ist jetzt ob ich von meinem 14 tägigen rückgaberecht gebrauch machen kann?

vielen dank im vorraus

Hi!
Habs weniger mit dem rechtlichen als mit dem technischem.Normalerweise sollte eine Rückgabe oder Tausch aber keine Probleme bereiten.
War ein Betriebssystem vorinstalliert?Ist eine Backup-Partition zum zurücksetzen in den Verkaufszustand vorhanden?Deine runtergeladenen Sachen gehen ja schliesslich niemanden was an.
Falls noch was ist,frag ruhig…wenn ich kann helf ich weiter,oki?

Da hilft nur ein Blick in die AGB’s des Händlers

Hallo, ich würde den PC in den „Neuzustand“ zurück versetzen (Festplatte formatieren und neu installieren)und dann vom 14 tägigen Rücktrittsrecht gebrauch machen. Oder mit derselben Frage an den Service des Unternehmens herantreten. Wenn sonst alles in Ordnung ist, nehmen sie den PC ohne Probleme zurück vor allem, wenn das andere Angebot auch im selben Unternehmen gekauft wird.
LG

Hallo,

kann ich beim besten Willen nicht Beantworten, das mir dafür die juristische Vorbildung fehlt.
Schau dich mal nach nem Juristen um.

Viel Erfolg!!!

Hallo 137lars, zuerst möchte ich darauf hinweisen das die folgende Antwort lediglich meine Meinung zu deiner Anfrage wiedergibt und falls du Sicherheit in dieser Frage haben möchtest einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen solltest.

Hast du den PC im Ladengeschäft erworben dann hast du kein Rückgaberecht,( sondern lediglich einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch u. evtl. noch eine Herstellergarantie) in diesem Fall müsstet du auf Kulanz des Verkäufers hoffen. Vielleicht wäre er zu einer Gutschrift bereit, dann könntest du evtl. den Kaufpreis sinnvoll einsetzen. Sollte es allerdings feststellbar sein, das du den PC schon über eine reine Funktionsprüfung in Gerbrauch hattest wäre eine Minderung des Betrags angemessen.

Falls du den PC über den Internet- bzw. Versandhandel bezogen hast gilt hier das Fernabsatzgesetz. In diesem Fall hast Du ein 14 Tage Rückgaberecht.

Allerdings ist es möglich das Du nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommst. Der Käufer hat das Recht die Ware so in Gebrauch zu nehmen wie es für eine Funktionsprüfung notwendig ist, allerdings nur soweit wie es auch in einen Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

Aber da müsste ja erst jemand feststellen das du den PC schon weitergehend benutzt hast.

Ich hoffe das ich dir helfen konnte.

mfg
Sandman

Schönen dank für die antworten,haben mir auf jeden fall weitergeholfen !
Super forum hier…gruß und schönen abend noch !