Rückgaberecht einer irrtümlichen 2.Bestellung

Wie sieht es mit dem Rückgaberecht aus, wenn auf Grund eines Irrtums oder Fehler eines Onlineangebotes oder eigene Fehlinterpretation des Angebotes ein Produkt zweimal von zwei verschiedenen Verkäufern gesendet wurde? Die nichterwünschte Ware wurde sofort zurückgeschickt und der Erhalt der Rücksendung wurde bestätigt. Darf dieser Verkäufer eine Mahnung schicken bzw. muss der Empfänger sie zahlen? Welches Recht gilt für diese Fälle, auf das er sich berufen könnte?

Es grüßt

jako20

Hallo Jako,

bei Online-Bestellungen gilt grundsätzlich für Privatkunden ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Ausnahmen sind Artikel, die nach Kundenspezifikation extra angefertigt wurden.
Sind Sie jedoch ein gewerblicher Kunde gilt dieses Rückgaberecht nicht.

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Ich bin Privatkunde und die Ware wurde postwendend zurückgeschickt. Gestern erhielt ich eine Mahnung. Was macht man in diesem Fall? Einfach nicht reagieren? Oder den Sachverhalt klären?

Viele Grüße

Jako

Hallo Jako,

bei Online-Bestellungen gilt grundsätzlich für Privatkunden
ein 14tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Ausnahmen…

HAllo JAko,

die Ware wieder hinschicken mit Erläuterung des bisherigen Sachverhaltes und mit dem Hinweis auf 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen gemäss des gesetzlichen Widerrufsrechtes für Fernabsatzgeschäfte.
Wenn die Ihnen die Ware wieder herschicken, hinschreiben, das die Ware zur Abholung bereit steht. Auf evtl. Mahnungen stets reagieren mit erneuter Erklärung des Sachverhaltes. Falls dann ein Inkassobüro beauftragt wird, ebenfalls das Gleiche. Bloss nicht einschüchtern lassen.

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

Allerherzlichsten Dank!!! Nun habe ich viel dazugelernt!

Liebe Grüße

jako

HAllo JAko,

die Ware wieder hinschicken mit Erläuterung des bisherigen
Sachverhaltes und mit dem Hinweis auf 14 tägiges Rückgaberecht…