angenommen
jemand hätte ein Netbokk gekauft, dass nach 2 wöchiger Benutzung Mängel aufweist.
Dann gäbe es ja das Recht das komplette Gerät gegen ein anderes nicht defektes zu tauschen. Grundlage dafür soll ein Paragraph im BGB sein und dieses Recht soll 6 Monate anwendbar sein. Stimmt dies so? Gerne würde ich den Praragraphen wissen, besonders gerne mit Nenneung dieser 6 Monate.
jemand hätte ein Netbokk gekauft, dass nach 2 wöchiger Benutzung Mängel aufweist.
Dann gäbe es ja das Recht das komplette Gerät gegen ein anderes nicht defektes zu tauschen. Grundlage dafür soll ein Paragraph im BGB sein und dieses Recht soll 6 Monate anwendbar sein.
$439 BGB könnte helfen, die 6 Monate stehen da allerdings nicht drin, die ergeben sich aus §476 BGB, Stichwort Beweislastumkehr.