Rückgaberecht für defektes Netbook

Hallo,

angenommen
jemand hätte ein Netbokk gekauft, dass nach 2 wöchiger Benutzung Mängel aufweist.
Dann gäbe es ja das Recht das komplette Gerät gegen ein anderes nicht defektes zu tauschen. Grundlage dafür soll ein Paragraph im BGB sein und dieses Recht soll 6 Monate anwendbar sein. Stimmt dies so? Gerne würde ich den Praragraphen wissen, besonders gerne mit Nenneung dieser 6 Monate.

Viele Grüße

Anna

Stichwort Nacherfüllung.

jemand hätte ein Netbokk gekauft, dass nach 2 wöchiger Benutzung Mängel aufweist.
Dann gäbe es ja das Recht das komplette Gerät gegen ein anderes nicht defektes zu tauschen. Grundlage dafür soll ein Paragraph im BGB sein und dieses Recht soll 6 Monate anwendbar sein.

$439 BGB könnte helfen, die 6 Monate stehen da allerdings nicht drin, die ergeben sich aus §476 BGB, Stichwort Beweislastumkehr.

Ansonsten hilft Tante Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Gruß,
Michael

Mängel die nicht unter normaler Benutzer entstanden sind und/oder keine Verschleißteile sind fallen in den Rahmen der Gewährleistung.

Bei Bezug von einer Privatperson ist das aber anders, da hab ich keine Ahnung!

Hallo,

Mängel die nicht unter normaler Benutzer entstanden sind
und/oder keine Verschleißteile sind fallen in den Rahmen der
Gewährleistung.

Quatsch!

Bei Bezug von einer Privatperson ist das aber anders

Quatsch

da hab ich keine Ahnung!

Richtig.

VG
EK

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