Rückgaberecht: GUTSCHEINE oder GELD?

Hallo, hier ist eine Frage auf die Antwort zu wissen wohl ganz nützlich wäre…

man hat etwas gekauft, was innerhalb paar tage kaputt gegenagen ist. Man hat das Produkt ersetzt bekommen, der aber wieder nach paar tagen
kaputt ging.

Hier ist die Frage…wie verhält es sich mit Gutscheinen…haben die Läden das Recht nur ein Gutschein zu geben, statt das geld zur erstatten?

Spielt es ein Rolle ob die Ware runtergestzt war?

Vielen Dank

KArina

hallo,

klarer fall ob runtergesetzt oder nicht: gutschein muss man sich nicht andrehen lassen. wenn man nach erfolgloser nachbesserung/nachlieferung vom kaufvertrag zurücktritt, dann kommt der ganze vertrag in ein sogen. „rückabwicklungsschuldverhältnis“. die parteien haben zurückzugewähren was sie empfangen haben. das sind auf der einen seite die mangelhafte sache und auf der anderen seite cash!

mfg vom

showbee