Rückgaberecht im Versandhandel

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Kunde K bestellt bei einem Versandhändler zwei Artikel A und B. Beide Artikel kosten einzeln weniger als 40 Euro, zusammen beträgt der Warenwert allerdings mehr als 40 Euro. Innerhalb der 14-tägigen Frist entscheided sich K, von seinem Rückgaberecht Gebrauch zu machen und Artikel A zurückzusenden, B aber zu behalten. Kann der Versandhändler nun die Erstattung der Rücksendekosten verweigern, da der Wert von A alleine unter 40 Euro liegt, obwohl der Gesamtwert der Bestellung über 40 Euro liegt?

Vielen Dank!

Im Grund emuss der Verkäufer das Versandgeld bezahlen, da du ja in dem Sinne, diesen Artikel - den du zurück schicken willst - auch an ihn zurück geht.

Allerdings kann er das Versandgeld, für den Versand von Ihm zum Käufer einbehalten, da der Artikel, der behalten wird, auch versendet werden musste, von diesem Versand der Käufer nutzen hat.

Wie gesagt:
Versand Verk. --> Käufer = keine Pflicht zur Rückgabe, wenn der Versand des einzelnen Artikels genauso viel kostet wie der Versand beider Artikel.
Versand Käufer --> Verk. = Verkäufer muss GENAU DEN BETRAG ERSTATTEN, der den Käufer zu lasten kommt, durch eine Stornierung, Reklamation etc.

MFG

Im Grund emuss der Verkäufer das Versandgeld bezahlen, da du
ja in dem Sinne, diesen Artikel - den du zurück schicken
willst - auch an ihn zurück geht.

Gibts den Satz auch in Deutsch?

Versand Käufer --> Verk. = Verkäufer muss GENAU DEN BETRAG
ERSTATTEN, der den Käufer zu lasten kommt, durch eine
Stornierung, Reklamation etc.

Ach, echt? In §357 BGB steht irgendwie etwas anderes:

(…) Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt (…)

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Gibts den Satz auch in Deutsch?

Ach, echt? In §357 BGB steht irgendwie etwas anderes:

(…) Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1
besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt (…)

Okay, das mit dem Preis unter 40€ habe ich nicht mit bedacht,

anosnten gibt es nur zu sagen:

Heb weiter die Nase hoch, welcher Snop du auch immer sein solltest.

Wer keine Ahnung hat und nicht in der Lage ist, sich vernünftig und verständlich auszudrücken sollte vielleicht einfach darauf verzichten, Antworten im Rechtsbrett eines Expertenforums zu geben.