Rückgaberecht in Toto-Lotto

Hallo,

Für die Sache(wie z.B. Ersatzteil für Wasserpfeife) gelten doch auch 14 Tagen Rückgaberecht, oder ist das nicht so? Die Sache hat man nicht gebraucht, da die Sache nicht gepasst hat…

Ist das so?

Vielen Dank,

Ilias

Hallo,

also was ich hier im Forum gelernt habe, ist so das gar kein Rückgaberecht in deinem Fall ist !

Nur wenn du was z.B. Online Bestellst dann kannst du von der Rückgabe gebrauch machen, sonst ist alles nur Kulanz.

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Hallo,

Für die Sache(wie z.B. Ersatzteil für Wasserpfeife) gelten
doch auch 14 Tagen Rückgaberecht, oder ist das nicht so? Die
Sache hat man nicht gebraucht, da die Sache nicht gepasst
hat…

Welche 14 Tage Rückgaberecht?
Wenn die Sachen via Versand gekauft wurden, gibt es ein Rücktrittsrecht, sonst nicht.

LG
Stuffi

Servus!

Für die Sache(wie z.B. Ersatzteil für Wasserpfeife) gelten
doch auch 14 Tagen Rückgaberecht, oder ist das nicht so? Die
Sache hat man nicht gebraucht, da die Sache nicht gepasst
hat…

Vielleicht sollte man das Kiffen ganz aufgeben, wenn man sowas glaubt. Im Ladengeschäft gilt immer noch der Grundsatz „gekauft ist gekauft“.

Schade übrigens … die Überschrift ließ Lustigeres vermuten. Denn wenn man auch Lottoscheine innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeben könnte, das wäre ein Spaß…

Ja… handelt es nicht um Verbrauchgüterkauf?

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Hallo!

Als vernunftbegabter und in der Mathematik halbwegs bewanderter Mensch spiele ich für gewöhnlich kein Lotto. Als aber vor einiger Zeit ein Jackpot von zig Milliönchen lockte, warf ich Mathematik und Vernunft (wie sich hinterher herausstellte auch noch Geld) über Bord und füllte einen Lottoschein aus. Aber was soll ich Dir sagen?! Die staatliche Lotterie ist auch nicht mehr das, was sie einmal war. Der reinste Gangsterhaufen! Für mein gutes Geld erhielt ich einen Zettel und … keinen Gewinn! Skandal! Mein Versuch, die komische Lottoquittung eine Woche später zurück zu geben, um wieder an mein sauer Verdientes zu kommen, scheiterte kläglich.

Ja und dann entdeckte ich wer-weis-was. Seitdem weiß ich, daß die Sache mit dem Umtauschrecht nur eine Legende ist. Beim Fernabsatz gibbet ein Umtauschrecht und auch im Laden, wenn man es mit dem Verkäufer vorher vereinbart. Aber sonst spielt sich nichts ab. Und so wanderte mein Lottoschein in den Ofen.

Inzwischen bin ich aber gar nicht mehr auf einen Lottogewinn angewiesen. Ich hab nämlich ein totsicheres System entdeckt, mit dem ich die Lottozahlen vorhersagen kann. Daher weiß ich ganz genau, welche Zahlen gezogen werden. Es gibt noch eine klitzekleine Schwachstelle in meinem System. Im Moment kann ich nur die Zahlen vorhersagen, aber noch nicht den Zeitpunkt, wann sie gezogen werden. Ich arbeite daran.

Gruß
Wolfgang

Ja… handelt es nicht um Verbrauchgüterkauf?

Schon, aber das bedingt noch kein Rücktrittsrecht.

http://www.jurawiki.de/VRI/Vertraege#head-5ac72e1f76…

LG
Stuffi

Vielen Dank :smile:
Vielen Dank Stuffi :smile:

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Nur wenn du was z.B. Online Bestellst dann kannst du von der
Rückgabe gebrauch machen, sonst ist alles nur Kulanz.

Das lese ich immer wieder, richtig wird es dadurch nicht. Mediamarkt und Saturn z.B. bieten es Kunden schon vor dem Kauf an, es wird also Vertragsbestandteil und wenn ich die Sache dann umtausche oder zurückgebe, dann nicht, weil Mediamarkt so kulant ist, sondern weil es deren verdammte vertragliche Pflicht ist.

Levay

Hallo,

um erlich zu sein ich weiss nicht genau was du „genau“ meinst, vielleicht das „Rückgabe Recht“ ?
Falls ja, dann ist das doch auch Kulant das es angeboten ist den es ist ja nicht deren Pflicht dies anzubieten.

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Falls ja, dann ist das doch auch Kulant das es angeboten ist
den es ist ja nicht deren Pflicht dies anzubieten.

Nun, es ist niemandes Pflicht, irgendetwas anzubieten - weder Ware noch ein Rückgaberecht. Wenn ein Unternehmen dem Kunden so ein Recht einräumt, so geschieht das vermutlich nicht aus reiner Menschenliebe, sondern in der Hoffnung, daß dadurch mehr Umsatz ensteht, weil die Kunden im Zweifel erstmal kaufen, anstatt sich die Sache nochmal zu überlegen.

„There is no such thing as a free lunch“.

LG
Stuffi

tja, ich bin da schon weiter…
Hi Wolfgang,

Ich hab nämlich ein totsicheres System entdeckt, mit dem ich die Lottozahlen vorhersagen kann. Daher weiß ich ganz genau, welche Zahlen gezogen werden. Es gibt noch eine klitzekleine Schwachstelle in meinem System. Im Moment kann ich nur die Zahlen vorhersagen, aber noch nicht den Zeitpunkt, wann sie gezogen werden. Ich arbeite daran.

Ich habe ein System entwickelt, dass die richtigen Zahlen zum richtigen Zeitpunkt vorhersagt! Wirklich!
Ich kann Dir hier und jetzt die Zahlen für die morgige Ziehung sagen. Oder auch die für Samstag, wie Du willst.

Einen kleinen Haken hat meine Lösung allerdings auch: Neben den 6 bzw. 7 richtig vorhergesagten Zahlen habe ich auch noch 43 bzw. 42, die dann doch nicht gezogen werden, in der Vorhersage.

Doch noch weiterarbeitende Grüße
Bonsai

Hältst du es auch für Kulanz, dass Mediamarkt mir anbietet, einen Computer zu verkaufen? Schließlich ist Mediamarkt dazu ja nicht verpflichtet!

Levay

Hältst du es auch für Kulanz, dass Mediamarkt mir anbietet,
einen Computer zu verkaufen? Schließlich ist Mediamarkt dazu
ja nicht verpflichtet!

Levay

Das halte ich nicht für Kulant, Umsatzsteigerung würde ich eher sagen.
Aber wenn mir Mediamarkt eine Leistung anbietet, die es nicht muss könnte man es auch Kulant ansehen.

Hier oder so, were auch eine Lösung:

Nun, es ist niemandes Pflicht, irgendetwas anzubieten - weder Ware :noch ein Rückgaberecht. Wenn ein Unternehmen dem Kunden so ein Recht :einräumt, so geschieht das vermutlich nicht aus reiner Menschenliebe, :sondern in der Hoffnung, daß dadurch mehr Umsatz ensteht, weil die :Kunden im Zweifel erstmal kaufen, anstatt sich die Sache nochmal zu :überlegen.

„There is no such thing as a free lunch“.

LG
Stuffi

Gruss.

Wo ist denn da jetzt der Unterschied?

  1. Mediamarkt bietet mir den Verkauf eines Computer an.

  2. Mediamarkt bietet mir ein Rückgaberecht an.

Beides wird getan, um den Umsatz zu steigern. Und zu beidem besteht überhaupt gar keine Verpflichtung, aber auch wirklich gar keine!

Levay

Wo ist denn da jetzt der Unterschied?

  1. Mediamarkt bietet mir den Verkauf eines Computer an.

Das ist das Ziel von einem Einzelhändler ! Verkaufen Verkaufen Verkaufen.

  1. Mediamarkt bietet mir ein Rückgaberecht an.

Hier gibts nicht wie im Fall 1 Ware, sondern Leistung, die auf einer freiwilligen Basis besteht. Hier erklärt sich der Verkäufer, falls dem Kunden die Ware nicht gefallen sollte oder sonst was, nehme ich diese zurück, obwohl ich es nicht muss !

Ich sehe das als Kulant an, muss aber nicht Kulant sein, wie du sagst es könnte auch ein bestandteil des Kaufvertrages sein ! Da es in den AGBs so geschrieben steht, vielleicht löst diese Klausel auch bei mir den entscheidenen Kaufreiz aus, nur ich persönlich beurteile diese Klausel als Kulant.

Gruss.

Der Mediamarkt wirbt damit. Es ist Vertragsbestandteil. Darum sehe ich da keine Kulanz. Du kannst das aber gern weiter anders sehen.

Schönen Gruß,
Levay

Hi,

  1. Mediamarkt bietet mir ein Rückgaberecht an.

Hier gibts nicht wie im Fall 1 Ware, sondern Leistung, die auf
einer freiwilligen Basis besteht. Hier erklärt sich der
Verkäufer, falls dem Kunden die Ware nicht gefallen sollte
oder sonst was, nehme ich diese zurück, obwohl ich es nicht
muss !

Ich sehe das als Kulant an, muss aber nicht Kulant sein, wie
du sagst es könnte auch ein bestandteil des Kaufvertrages sein
! Da es in den AGBs so geschrieben steht, vielleicht löst
diese Klausel auch bei mir den entscheidenen Kaufreiz aus, nur
ich persönlich beurteile diese Klausel als Kulant.

Es könnte nicht nur, es ist Bestandteil des Kaufvertrages. Die Zusage wird ja vor dem Kauf (und generell) gegeben.
Ich würde es auch weniger als Kulanz, sondern als Teil des Geschäftsmodells betrachten.
Kulanz ist, wenn ein Händler ohne vorherige Verpflichtung Ware zurücknimmt. Bei Media-Markt und Co ist aber ein gewisser Anteil an Rückläufern im Preis kalkuliert (keine Ahnung ob dies der Grund ist, aber diese Ketten sind bei dem größeren Anteil der Artikel spürbar teurer als der Händler von nebenan - unverschämterweise sogar bei als „Preisknüller“ beworbenen Artikeln. Eindrucksvoll erlebt bei der im letzten Jahr gekauften Waschmaschiene (Auslaufmodell): der als „absoluter Preisknüller“ beworbene Abholpreis war identisch mit dem Lieferpreis (incl. Altgerätentsorgung) des örtlichen Einzelhändlers… 2 Wochen nach dem Kauf).

Gruß Stefan

Hallo,

wir drehen uns im Kreis und nun weiss ich auch wieso !
Folgendes dein Beispiel mit MM ist korrekt das ist ein Vertragsbestandteil ! Aber ich bin immer von der Denkweise ausgegangen, es ist kein Vertragsbestandteil, naja dazu ist ja ein Forum da, zum diskutieren. Der Fehler lag bei mir in der Denkweise.

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