Rückgaberecht ja oder nein?

Hallo,
ich brauche da mal den Rat von Experten.

Wie ist es, wenn ich mir z.B. einen Bürostuhl bei einem Händler kaufe und dieser Mängel hat.
Kann ich den innerhalb einer gewissen Zeit zurück geben oder muss ich mich da immer auf Mängelbeseitigungen einlassen.

Gibt es da Unterschiede, wenn ich eine Privatperson oder ein Selbständiger bin?

Danke für Eure Antworten.

Der Verkäufer hat immer das Recht, es zunächst mit Nachbesserung zu versuchen. Dabei kommt es auf die Unterscheidung Unternehmer oder Privatperson nicht an.

Levay

Der Verkäufer hat immer das Recht, es zunächst mit
Nachbesserung zu versuchen. Dabei kommt es auf die
Unterscheidung Unternehmer oder Privatperson nicht an.

Levay

Hallo,

ich hab´immer gedacht der Käufer könnte wählen und der Verkäufer nur ablehnen wenn es mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.

Da ich da ja nun wohl was falsches „weiß“… wo kann ich denn das richtige nachlesen, könnte ja sein dass man es mal nötig hat.

Danke schonmal

Gruß
Karl

Hallo,

ergänzend zu Levays Antwort:

Gibt es da Unterschiede, wenn ich eine Privatperson oder ein
Selbständiger bin?

Was die Mangelbeseitigung angeht nicht, wohl aber was die Anspruchsgrundlage angeht. Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt eine 6-monatige Beweislastumkehr, bei Geschäften von Unternehmer zu Unternehmer muss stets der Käufer den Beweis der Mangelhaftigkeit bei Übergabe antreten.

Gruß

S.J.

Ich war auch immer der Meinung, dass ich 14 Tage Rückgabe bzw. Umtauschrecht habe. Dem ist dann wohl nicht so, oder?

Nochmal eine Frage draufgesetzt.

Wie ist es denn, wenn ich durchs Internet auf den Shop eines Verkäufers aufmerksam geworden bin, der aber nur an Selbständige über den Shop verkauft und ich dann im Laden des Internet-Shop-Betreibers den Stuhl kaufe?

Im Fall der Internetbestellung habe ich ja gem. Fernabsatzgesetz 14 Tage Widerrufsrecht.

Steht mir das denn in dem Fall des Kaufs vor Ort nicht auch zu?

Wie ist es denn, wenn ich durchs Internet auf den Shop eines
Verkäufers aufmerksam geworden bin, der aber nur an
Selbständige über den Shop verkauft und ich dann im Laden des
Internet-Shop-Betreibers den Stuhl kaufe?

Im Fall der Internetbestellung habe ich ja gem.
Fernabsatzgesetz 14 Tage Widerrufsrecht.

Abgesehen davon, daß es dieses Gesetz nicht mehr gibt (die Regelungen stehen im BGB): Dieses Recht besteht nur im Verhältnis Endverbraucher-Unternehmer. Im Verhältnis Unternehmer-Unternehmer gibt es das nicht.

Steht mir das denn in dem Fall des Kaufs vor Ort nicht auch
zu?

Nein, in keinem Fall (es sei denn, der VK räumt es freiwillig ein)

ich hab´immer gedacht der Käufer könnte wählen

Das kann er auch, aber zunächst nur zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer neuen Sache. Beides ist Nacherfüllung, und auf die muss er sich zunächst verweisen lassen. DAs ergibt sich daraus, dass alle anderen Ansprüche - Rücktritt, Minderung und Schadensersatz - eine Frist voraussetzen, womit gemeint ist: eine Frist zur Nacherfüllung.

Levay

Das kann er auch, aber zunächst nur zwischen Beseitigung des
Mangels und Lieferung einer neuen Sache. Beides ist
Nacherfüllung, und auf die muss er sich zunächst verweisen
lassen. DAs ergibt sich daraus, dass alle anderen Ansprüche -
Rücktritt, Minderung und Schadensersatz - eine Frist
voraussetzen, womit gemeint ist: eine Frist zur Nacherfüllung.

Levay

Ahhhh,

dann hatte ich das wenigstens noch so ein bisschen richtig im Kopf. Bin eben nur davon ausgegangen das nachbessern reparieren heißt, auf Lieferung einer neuen Sache bin ich gar nicht gekommen *schäm*

Danke Dir vielmals

Gruß
Karl