meines Wissens nach hast Du keine rechtliche Handhabe, den Gutschein wieder in Bargeld umzuwandeln. Mit etwas Glück und freundlichem Entgegenkommen macht die Flugschule das aus Kulanz. Und sie ist berechtigt, dabei einen Bearbeitungsaufwand abzuziehen!
Denn an der Leistung besteht ja kein Mangel - Du willst halt nicht. Ein Recht auf Barauszahlung hat man nur bei fehlerhafter Ware - da muß man keinen Gutschein für einen Laden akzeptieren, sondern kann Geld verlangen. Tauscht man bei Nichtgefallen Ware um, ist das ebenfalls Kulanz und man muß einen Gutschein annehmen. Der darf jedoch nicht zeitlich befristet sein.
Kann man diesen Gutschein zurückgeben und sich den Kaufpreis
erstatten lassen? Die „Ware“ ist ja in diesem Fall absolut
unbenutzt.
einen Rechtsanspruch auf eine Erstattung hast Du nicht. Der Gutschein ist gekauft und mit Ausnahme des Fernabsatzes gibt es für fehlerfreie Ware keine Frist für eine Rückgabe.
Ob die Schule auf Kulanzbasis den Gutschein wieder auszahlt, ist dort zu erfragen.
HI
Ein Recht auf Barauszahlung hast du nicht. Fragen aber kostet nichts…
Verfallen lassen kannst du ihn sicher, verschenken sicher auch, wie es mit verkaufen ist - wenn er nicht Namentlich an dich gebunden ist, sicher auch möglich.
HH