rückgaberecht, ladenkauf

Ich hatte einen RAM-Riegel älterer Bauart bei einem Elektronikladen gekauft. Dabei habe ich mir versichern lassen, dass ich ihn zurückgeben kann, wenn er nicht passen sollte (die Beratung war nicht ausreichend kompetent, trotz Fotos des Musterstücks und Spezifikationen des Rechners).
Als ich ihn nach drei Tagen dann zurückgeben wollte (der Rechner startete nicht damit), bekam ich nur eine Gutschrift, was für mich als nicht-Elektroniker wertlos ist. 39 EUR sind auch nicht von Pappe, wenn man in mehreren Geschäften sucht und dann eventuell mal ein Teil passt.
Auf die Möglichkeit, das Geld zunächst nur zu hinterlegen wurde ich erst nach der Rückgabe hingewiesen.

Gibt es jetzt ein Rückgaberecht oder nicht?
Gelten Gutscheine rechtlich als Gegenwert - in jedem Fall?

Guten Tag,
das Problem welches Du schilderst wird über das Gewährleistungsrecht geregelt insbesondere Kaufrecht §437 BGB.

Das Gewährleistungsrecht greift, wenn die Ware mangelhaft ist. In Deinem Fall, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (wie bei Dir),

Der Verkäufer hat die Pflicht der Nachbesserung.
Der Verkäufer ist in diesem Falle verpflichtet, nach Wahl des Käufers:

  1. die Ware zu reparieren (nicht möglich) oder
  2. für Ersatz zu sorgen (möglich).
    Die gewählte Art der Nachbesserung muss für den Verkäufer zumutbar sein. In aller Regel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Gelingt ihm die Nachbesserung nicht, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und Du bekommst Dein Geld zurück.

Interessant wird es wenn Dein Computer dadurch ein Schaden genommen hat, dann ist der Verkäufer auch zum Schadenersatz verpflichtet. Dies ist möglich, sofern der Verkäufer nicht beweisen kann, dass ihn an dem Mangel kein Verschulden (Verursachen des Mangels, ihn kennen oder kennen müssen) trifft. Das Vorliegen eines konkreten Schadens muss Du allerdings beweisen.

Mit Gutscheinen braucht sich kein Kunde zu begnügen!

Vielen Dank an Edmund Klose!!!

Es scheint, dass das 14-Tägige Rückgaberecht nicht für Ladengeschäfte gilt, aber so ist es natürlich auch in Ordnung.

Jedenfalls hänge ich nicht in der Luft - Artikel nix, Geld weg - aber einem Gutschein in der Hand, den ich nicht brauche.

Der Chef des Ladens hat es bereits telefonisch kulant gelöst. Da älteres RAM für einen Server-Rechner tatsächlich nicht leicht zu finden ist (daher kostet es auch so viel) ist eine gelungene Nachbesserung unwahrscheinlich - besonders in einem Laden, der seine alt-Ware zufällig geliefert bekommt.

Ob es defekt ist, kann ich mangels Prüfgerät und Kenntnis nicht feststellen - jedenfalls lief der Rechner damit nicht und für einen Otto-Normal-Kunden sollte das ausreichen.

Es ist auch keine Gebrauchtware „wie besehen“, da es sich um ein Fachgeschäft mit anscheinend kompetenter Fachberatung handelt. Unter Rückgabe nahm ich natürlich auch Rückzahlung an, da nichts anderes verlautbart wurde.

Nochmals, vielen Dank für die erschöpfende Antwort.

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Also:
Rückgaberecht gilt bei allen NEU-Teilen mit Kassenbon.
Den Gutschein hättest Du - meines Wissens nach - nicht akzeptieren müssen, da ich Dich ja an dieses Geschäft bindet.
Ansonsten gelten Gutscheine als Gegenwert. Die Sache mit dem Geld hinterlegen ist dumm gelaufen… aber rechtlich nicht zu Beanstanden.

sorry, hierzu kenne ich die aktuelle Rechtssprechung nicht; lässt sich aber sicher recherchieren. Kann Dir leider nicht weiterhelfen!

NGS

Hallo.

Dein Problem ist nicht neu. Leider ist das so, dass solche Läden, wie Saturn, es falsch machen: sie erklären nicht genau, was sie anbieten.

Dabei handelt es sich um eine Garantie. Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Händler. Eine Rückgabegarantie ist solange nicht verpflichtend, bis sie zum Kaufvertrag dazu gehört. Hier war das so, aber leider nur mündlich. Damit also das ganze Hand und Fuss hat, brauchst du Zeugen. Wenn einer bezeugen kann, dass dir Rückgabe versichert war, dann muss der Laden dir den Preis zurück erstatten, sonst kannst du rechtlich vorgehen.

Also: Es gibt kein Rückgabe’recht’. Es handelt sich um eine Garantie, was sich leider so nennt, dass man das mit Gesetzt verbindet.

Gutscheine sind wie Bargeld, nur dass du sie meistens nur dort einlösen kannst, wo du das bekommen hast. Hast du eine Ware gekauft und sie gefällt dir nicht, dann darfst du sie nicht einfach zurückbringen (außer du hast 14-Tage-Rückgabe-Garantie, o.Ä.). Gutscheine sind aus Kulanz erstellte Scheine, damit die Kunden nicht böse werden. Sie sind aber verbindlich!

Beim nächsten mal einfach sagen, er soll auf die Rechnung Funktionsgarantie oder besser ‚14-Tage-Rückgabe, bei nicht Funktion auf dem PC des Kunden‘ schreiben. Dann bist du auf der sicheren Seite.