Rückgaberecht nach Pferdekauf

Hallo,
ich habe ein kl Problemchen. Ich habe
vor 14 Tagen ein Pferd von privat gekauft. Die Warmblutstute ist
3Jahre alt und roh. Die Vorbesitzerin hat sie als Fohlen gekauft, dann
stand die Stute zwei Jahre auf einer Fohlenweide und wurde vor ca
einem halben Jahr aufgestallt. Die Besitzerin selbst war beim Kauf nicht
mal anwesend, hat nur den Kaufvertrag zuvor unterschrieben und ihre
Telefonnummer hinterlassen, uns wurde gesagt, sie sei beruflich sehr
viel unterwegs und habe eigentlich nie Zeit, deshalb auch der Verkauf
des Pferdes. Jedenfalls
haben wir das Pferd direkt gekauft, weil der Stall auch 140km von uns
entfernt ist und wir einfach nicht die Möglichkeit hatten, ständig
nochmal hinzufahren. Ich habe der „Stallbesitzerin“ gesagt, dass ich
ihr das Pferd wieder zurück bringe, wenn sie Aggressionen oder
Unarten zeigt, die auch für ein junges Pferd nicht „normal“ sind,
wenn sie quasie gefährlich ist. Jedenfalls steht die Stute jetzt bei
uns und dreht richtig auf. Draußen auf dem Paddock ist sie lieb und
verschmust, im Stall rennt sie nur auf und ab und kommt garnicht zur
Ruhe, wobei ich mir eben anfangs noch nichts dachte, aber es bessert
sich nicht, die gräbt den ganzen Stall um. Außerdem hat sie grundlos
nachts eine Stalltür bei uns zertreten und zeigt ein unberechenbares
Verhalten. Beim putzen schlägt sie richtig gezielt nach mir und
anderen, sobald ihr auch nur eine Kleinigkeit nicht in den Kram
passt, giftet nur herum, steht da und legt die Ohren ununterbrochen
an und droht. Ich habe das Gefühl, ich habe da ein Pulverfass stehen,
im ersten Moment total lieb, im nächsten Moment rastet sie aus. Mir
ist das alles eine Nummer zu gefährlich und ich möchte auch nicht die
Verantwortung übernehmen, wenn sie irgendwen Krankenhaus reif
schlägt. Meine erste Stute war auch extrem schwierig als junges
Pferd, aber sie ist nie auf mich losgegangen und hat mich quasie
bewusst attackiert. Dass ein junges Pferd mal Probleme macht und die
Grenzen testet ist mir durchaus klar, aber sowas habe ich noch nicht
erlebt. Es interessiert sie nicht, ob man sie in die Schranken weist
oder nicht, sie legt sich lieber noch mehr mit dir an und setzt immer
nochmal einen drauf und arbeitet nur gegen dich. Jetzt meine Frage:
Wie sieht es hier mit dem Rückgaberecht aus? Ich habe es mündlich
erwähnt, dass ich sie dann zurück bringe und habe auch einen Zeugen,
dass ich es gesagt habe. Im Vertrag steht nichts davon, dass sie
gerne mal etwas mehr zutritt, als vertretbar ist und extrem nervös
ist und gesagt wurde mir davon auch nichts, nur, dass sie etwas
kitzelig unter dem Bauch wäre, was mehr als untertrieben ist .Beim Kauf, so scheint mir heute, war das Pferd wohl etwas ruhig
gestellt.

Danke schonmal

LG,

Moin,

ein Rückgaberecht beim Kauf hat man generell, wenn eine Sache nicht der entspricht, auf die man sich geeinigt hat - bzw. wie vereinbart.
Interessant wäre nun der Kaufvertrag - in jeder Hinsicht.
Es gibt ja bekannte Klauseln, dass mündliche Abreden neben dem schriftlichen Vertrag nicht wirksam seien.
Dass Du sie über eine evtl. Rückgabe informiert hast ist die eine Sache, die andere ob Ihr beide es auch „vereinbart“ habt z.B. auch durch signalisierendes Kopfnicken des anderen. Ein einfaches „Erwähnen“ genügt da wohl nicht.
Der andere Aspekt zum Ansetzen könnte sein, dass die gekaufte Warmblutstute über das normale Maß hinaus nervöser/aggressiver gegenüber Menschen ist. Dann müßte der Käufer jedoch im Verfahren beweisen, dass der Verkäufer davon wußte und denklogisch es für den Verkauf verheimlicht hätte. Dies ist nicht nur eine äußerst wackelige Angelegenheit, sondern wohl auch zunächst mal teuer…ein Gutachter müßte die extreme Nervosität/Aggressivität bestätigen, was ist in der Regel nicht aus der Portokasse zu bezahlen ist.
Schwieriger ist es in der Regel der Verkäuferin die Bösgläubigkeit zu beweisen, gerade wenn diese kaum im Stall vor Ort gewesen ist, sondern meistens abwesent - haben vllt. andere das Pferd dann betreut und das Verhalten der Verkäuferin mitgeteilt??..wäre ein guter Ansetzpunkt fürs Zeugengewinnen :wink:

Hallo,
danke für die schnelle Antwort :smile:. Erst einmal hat die gute Frau mir gesagt, dass ich das Pferd dann lieber zurück bringen soll, als dass sie zum Händler kommt, sie hat der mündlichen Absprache also zugestimmt. Ich weiß ja auch noch garnicht, wie sie reagieren wird. Ich wollte mich nur schonmal schlau machen, wie meine Chancen so stehen und mich wappnen, denn erfreut wird sie nicht sein, wenn ich sie anrufe.
Die eigentliche Besitzerin war, wie erwähnt, halt bei dem Kauf garnicht anwesend, dass lief quasie über eine Zweite, also quasie im Auftrag. Mit der Besitzerin selbst habe ich kein Wort gewechselt. Sie wird ja dann schon von mir hören. Ich bin erstmal recht optimistisch. An dem Stall selbst kann ich niemanden fragen, da reiten nur kleine Kinder und die im Auftrag verkauft hat ist quasie „Stallbesitzerin“. Ich werde sie wohl morgen mal kontaktieren und ich hoffe nicht, dass es soweit kommen wird, dass ein Gutachter her muss.

Danke nochmal