Rückgaberecht nutzen - welche bösenÜberraschungen?

Hallo!

Ich habe letzte Woche einen Bürostuhl ersteigert (ca. 100Euro + 10 Euro Versandkosten).

Der gewerbliche Verkäufer sichert ein 30-tägiges Rückgaberechtzu, ohne Abgabe von Gründen. Von diesem Rückgaberecht möchte ich jetzt 4 Tage nach Erhalt der Ware Gebrauch machen.

Auszug aus dem entsprechenden Angebot:
"Als Verbraucher steht ihnen bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge in Bezug auf die bei uns gekauften Waren ein Rückgaberecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
Rückgaberecht:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Momat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
Nur bei nicht paketfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern die nicht als Standardpaket versendet werden können) können Sie die Rückgabe auch durch Rückgabeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder Email erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder
des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

Ausschluss…
Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 BGB unteranderem nicht bei Verträgen -zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind oder
schnell verderben können,…

Rückgabefolgen…
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der
Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt natürlich nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie auch Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ende der Widerrufsbelehrung

Bitte beachten Sie:
Alle Produkte und Waren nehmen wir nur in Originalverpackung zurück. Heben sie diese also unbedingt auf. Vor der Ruecksendung von Artikeln kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Wir bitten Sie um Verwendung der jeweils guenstigsten Versandart. Bei einem Warenwert der 50 EUR uebersteigt, bitten wir in jedem Fall um die Versandart „Paket“ und die Aufbewahrung des Einlieferungsscheins.
Schicken Sie die Sendung ausreichend frankiert, in der Originalverpackung und sorgfältig verpackt an unsere Warenruecknahme unter oben angegebener Adresse."

Da ich mir nicht gut vorstellen kann, was mit diesem Amts-/Juristendeutsch genau gemeint sein kann, habe ich folgende Fragen:

„Dies gilt natürlich nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie auch Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.“
Ich habe den Bürostuhl lediglich ausgepackt, zusammengebaut, eine Sitzprobe vorgenommen, ihn wieder in Einzelteile zerlegt und eingepackt. Einen kleinen Kratzer hatte der Stuhl schon vor dem Auspacken. Ein weiterer Kratzer kam hinzu als ich einen Stopfen, der einen Schraubenkopf verdeckte, wieder abmontierte. Beides aber kaum wahrzunehmende Kratzer.
Meine Frage: Zählen diese minimale Beschädigungen als „Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre“ oder wird mir der Verkäufer „Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden.“ deswegen nicht den vollen Kaufpreis erstatten?

Und wie sieht es aus mit dem Porto? Bekomme ich die Portokosten ebenfalls ersetzt? Oder behält der Verkäufer sie ein (Hinversand 10 Euro + Rückversand 10 Euro und ich bekomme von 110 gezahlten Euro nur 90 Euro erstattet?

ICh erwähne zur Sicherheit lieber dass der Verkäufer sehr viele Bewertungen hat und ca. 99% davon sind positiv.

vielen Dank für das Lesen diesen langen Textes. Ich freue mich über jede Meinung!

Gruss, Biggi

Hallo,

bei einer Rückgabe wegen Nichtgefallens zahlst Du, so glaube ich zu wissen, nur dann das Porto wenn der Artikel weniger als 30 EUR kostete, und wenn dies vorher so vereinbart war. Den Kaufpreis bekommst Du zurück, nachdem das Teil wieder beim Verkäufer eingetroffen ist.

Wegen des Kratzers könnte der VK ein Fass aufmachen, wenn er Dir was wollte. Aber wenn er ein Profi mit vielen Bewertungen ist, wird er das kaum tun.

Gruß,

Myriam

Hallo,

bei einer Rückgabe wegen Nichtgefallens zahlst Du, so glaube
ich zu wissen, nur dann das Porto wenn der Artikel weniger als
30 EUR kostete, und wenn dies vorher so vereinbart war.

es sind 40 €, aber ansonsten dürfte es stimmen.

Grüße
Sue

Hallo!

Vielen Dank für die 2 Antworten. Aber da der Stuhl 100 Euro kostete (was ich auch geschrieben hatte) ist es in meinem Fall egal ob 30 Euro oder 40 Euro.

Wenn sonst noch jemand DIese Einschätzungen bestätigen könnte, wäre ich sehr dankbar.

Gruss, Biggi

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Hallo,

wurde genau richtig beschrieben, über 40 Euro Warenwert trägt Verkäufer Versandkosten. Der Käufer muss aber im Zweifelsfall die Absendung nachweisen, also entweder versicherter Versand oder Zeugen mitnehmen.

Ob oder ob nicht der Käufer bei einer Beschädigung durch Ingebrauchnahme Wertersatz leisten muss ist rechtlich umstritten.
Ein Gericht entschied, der Käufer müsse bei normaler Ingebrauchnahme KEINEN Wertersatz leisten. Sollte der Verkäufer sich beschweren würde ich auf dieses Urteil hinweisen.
http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/wettb…