Rückgaberecht, Pflichten Käufer-Verkäufer

Hallo,

angenommen, jemand bestellt etwas bei einem Versandhaus und nimmt dann von seinem Widerrufsrecht gebrauch und sendet die Sachen zurück. Er erhält irgendwann eine Mahnung, da das Paket angeblich nicht angekommen sei.

Was sind jetzt die Pflichten des Käufers? Was kann das Versandhaus verlangen? Ist man dazu gezwungen, Fragebögen auszudrucken, auszufüllen und mit dem original Einlieferungsbeleg per Post an das Versandhaus zu senden? Auf eigene Kosten?

Danke fürs Antworten!

Hallo,

angenommen, jemand bestellt etwas bei einem Versandhaus und
nimmt dann von seinem Widerrufsrecht gebrauch und sendet die
Sachen zurück. Er erhält irgendwann eine Mahnung, da das Paket
angeblich nicht angekommen sei.

ich unterstelle mal einfach einen Verbrauchsgüterkauf. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Geht die Sache auf dem Transport verloren, ist es nicht das Problem des Käufers

Was sind jetzt die Pflichten des Käufers? Was kann das
Versandhaus verlangen? Ist man dazu gezwungen, Fragebögen
auszudrucken, auszufüllen und mit dem original
Einlieferungsbeleg per Post an das Versandhaus zu senden? Auf
eigene Kosten?

Selbstverständlich ist der Käufer in der Nachweispflicht die Sendung dem Transportunternehmen übergeben zu haben. Im eigenen Interesse sollte der Käufer sich hier kooperativ zeigen. Ich habe durchaus Verständnis, dass der Verkäufer nicht aufgrund einer Behauptung den Fall abschließt, sondern einen Nachweis über den Versand haben möchte. Behaupten kann ein Käufer ja viel.

Gruß

S.J.

Danke für deine Antwort!

Was bedeutet aber, dass sich der Käufer im eigenen Interesse kooperativ zeigen sollte? Was kann das Versandhaus denn machen, wenn er dies nicht tut?

Danke für deine Antwort!

Was bedeutet aber, dass sich der Käufer im eigenen Interesse
kooperativ zeigen sollte? Was kann das Versandhaus denn
machen, wenn er dies nicht tut?

Z.B. den Kaufpreis mittels Inkasso einfordern?

Und was soll dann passieren? Immerhin ist die Forderung ja ungerechtfertigt, weil der Käufer die Waren zurückgeschickt hat?!

Hallo,

Und was soll dann passieren? Immerhin ist die Forderung ja
ungerechtfertigt, weil der Käufer die Waren zurückgeschickt
hat?!

Wenn er das nicht beweisen kann (und das muss er), hat er ein Problem.
Wenn er es beweisen kann, aber damit erst vor Gericht herausrückt, hat er auch ein Problem.
Gruß
loderunner (ianal)

Und was soll dann passieren? Immerhin ist die Forderung ja
ungerechtfertigt, weil der Käufer die Waren zurückgeschickt
hat?!

Hi!
Grundsatz von Treu und Glauben gebietet uns unseren Vertragspartnern gegenüber kooperativ zu verhalten. Außerdem musst du es so sehen: Verbraucher hat einen Vertrag mit der Post geschlossen und der Verkäufer hat enen Schaden erlitten. Er kann aber keine Vertragsverletzung geltend machen, weil er ebeb nicht der Vertragpartner ist. Und hier greift der Grundsatz der Drittschadensliquidation - der Schaden wird zum Anspruch gezogen (d.h. der Verbraucher darf den Schaden des Verkäufers geltende machen). Wenn er sich damit nicht befassen will, muss er den Anspruch an den Verkäufer abtreten. Ich glaube, das soll ungefehr so sein:smile:

MfG aus der Freien Hansestadt Bremen

Nikitozzzzz