rückgaberecht - privatverkauf

Hallo,

wenn jemand einen gebrauchten Gegenstand, der als „wenig gebraucht“ sowie „technisch und optisch in gutem Zustand“ beschreibt, sonst jedoch keine Angaben macht und eine Rückgabe ausschließt, was hat ein Käufer dann für Möglichkeiten, wenn nach kurzer Zeit besagter Gegenstand trotz korrekter Nutzung nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert?

Viele Grüße,

PM

Er kann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn die Sache von Anfang an einen Sachmangel hatte und dies im Zweifel auch bewiesen werden kann.

Ein allgemeines Rückgaberecht gibt es sowieso nicht; wenn der Verkäufer es nicht ausgeschlossen hat, hat er damit auf einen sowieso überflüssigen Satz verzichtet.

Levay

Hallo Madomski,

bei privaten Käufen (Handel zwischen nichtjuristischen Peronen) gibt es grundsätzlich kein Rückgaberecht. Es gilt die eherne Regel des privaten Verkaufs: Gekauft wie gesehen und Ware gegen Geld.

Wie stellst du dir das denn anders vor? Dann wären doch täglich Millionen von Geschäften noch jahrelang auf der Kippe. So kann das wirklich keiner wollen. Also: bezahlt ist erledigt.

Musst halt vorher aufpassen!

Gruß, John

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Hallo,

bei privaten Käufen (Handel zwischen nichtjuristischen
Peronen) gibt es grundsätzlich kein Rückgaberecht.

Und anderswo schon?

Btw., was genau ist eine ‚nichtjuristische Person‘? Soll das nicht vorhandenes Fachwissen vortäuschen?

Es gilt die
eherne Regel des privaten Verkaufs: Gekauft wie gesehen und
Ware gegen Geld.

Blödsinn.

Wie stellst du dir das denn anders vor? Dann wären doch
täglich Millionen von Geschäften noch jahrelang auf der Kippe.

Quatsch.

So kann das wirklich keiner wollen. Also: bezahlt ist
erledigt.

Unfug.

Vielleicht liest Du Dich erstmal wenigstens ein wenig schlau, bevor Du Dich hier äußerst. FAQ:1152 wäre ein Anfang. Am besten noch FAQ:1241 und FAQ:1240 hinterher.

Musst halt vorher aufpassen!

Das ist eine Binsenweisheit, die auch für Dich gilt.

Gruß
loderunner (ianal)

Btw., was genau ist eine ‚nichtjuristische Person‘?

Eine natürlich Person, also ein Mensch.

Ein juristische Person ist z.B. eine GmbH.

Levay

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