Rückgaberecht und Bargeld bei Mangel

Hallo Experten,

Den Irrtum mit dem „Rückgaberecht“ habe ich gelesen.
Wie verhält es sich aber in nachfolgendem Fall.
Ich wollte eine spezielle Waage in einem Fachgeschäft kaufen, die nicht nur das Gewicht, sondern auch den Fettgehalt des Körpers wiegt.
Soweitso gut, es wurde mir eine teure Waage und nach meinem Einwand „zu teuer“ eine günstigere angeboten. Ohne mich weiter wegen techn. Details beraten zu lassen, kaufte ich das Teil.

Zu Hause stellte ich jedoch fest, dass die Waage nicht meinen Erwartungen entsprach. Man musste jedesmal bei einem Messvorgang seine persönlichen Daten (Alter, Größe, Geschlecht) mühsam neu eingeben. Da die Waage als Geschenk für meine 75 jährigen Eltern gedacht war, ist es verständlich, dass ich diesen das „Computergefummel“ so nicht zumuten konnte.

Also brachte ich die Waage zurück. Sie wurde auch zurückgenommen, aber Bargeld sah ich keines. Ich solle doch eine teurere Waage nehmen, da nur diese die gewünschte Speicherfunktionen haben.
Da ich mittlerweile aber in einem anderen Fachgeschäft bereits eine günstige Waage mit all den gew. Eigenschaften gesehen habe, bestand ich auf Auszahlung meines Geldes.
Der junge Mitarbeiter verwies aber auf die Anweisung des Chefs nur Gutschrifen auszugeben.

Darf er das?

Sonnige Grüße aus dem Süden
Andreas

Darf er das?

IMHO ja, da es sich bei der fehlenden Speicherfunktion ja um keinen Mangel handelt - das Gerät funktioniert ja so, wie vom Hersteller zugesichert.

LG
Stuffi

IMHO ja, da es sich bei der fehlenden Speicherfunktion ja um
keinen Mangel handelt - das Gerät funktioniert ja so, wie vom
Hersteller zugesichert.

Liegt zwar kein Mangel vor, der Kaufvertrag beruhte aber auf einem Irrtum im Motiv, und kann somit durchaus rückgängig gemacht werden - selbstverständlich gegen Barauszahlung.

just my 2 cents,
Schorsch

Keine Anfechtung bei Motivirrtum
Hallo!

Liegt zwar kein Mangel vor, der Kaufvertrag beruhte aber auf
einem Irrtum im Motiv, und kann somit durchaus rückgängig
gemacht werden - selbstverständlich gegen Barauszahlung.

Das ist so falsch. Ein Motivirrtum berechtigt grundsätzlich nicht zur Irrtumsanfechtung. Der Verkäufer ist hier völlig im Recht.

Gruß
Tom