Hallo Allerseits,
Mich würden zwei Fragen zum Thema Versandhandel interessieren:
Innerhalb von Deutschland gibt es im Versandhandel ja ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Gilt dieses auch (unabhängig von der praktischen Durchsetzbarkeit) für ausländische Anbieter? Macht es hier einen Unterschied ob der Anbieter in einem anderen EU-Land sitzt oder ausserhalb?
Im Falle eines Anbieters ausserhalb der EU, wer ist da für den Zoll zuständig, der Anbieter oder der Empfänger?
Danke und schöne Grüße, Robert
Hallo,
Je nach Land und Ware, solltest Du Dir die AGB des jeweiligen Verkäufers durchlesen. Daran wird sich auch gehalten. (TOS = Terms of Service, oder general terms and conditions oder GTCT = general terms and conditions of trade) Viele ausländische Firmen bieten auch 2 wöchiges Rückgaberecht an, oder sogar 1 Monat und /oder Geld zurück Garantie.
liebe Grüße
Jasmin
Hallo Jasmin,
Danke für deine Antwort.
In Deutschland kann ein Händler das aber nicht über die AGB ausschließen, weil es ja gesetzlich vorgeschrieben ist, oder?
Und verstehe ich das dann richtig, dass die gesetzliche Vorschrift für den Händler im Ausland nicht gilt, es kann also nur ein freiwilliges Rückgaberecht geben?
Danke und Grüße, Robert
Moin,
In Deutschland kann ein Händler das aber nicht über die AGB
ausschließen, weil es ja gesetzlich vorgeschrieben ist, oder?
Und verstehe ich das dann richtig, dass die gesetzliche
Vorschrift für den Händler im Ausland nicht gilt, es kann also
nur ein freiwilliges Rückgaberecht geben?
Seriöse Händler werden sich an das Recht ihres Firmensitzes halten. Was das im Detail bedeutet, hängt von der dortigen Gesetzgebung ab und muß mit dem deutschen Rechtsverständnis so viel zu tun haben wie mein Kaffe mit Deiner Kaffeetasse
. Innerhalb der EU sollten aber relativ ähnliche Bedingungen gelten, da einige Richtlinien bzw. Vorgaben von der EU in dem Bereich greifen; die landesspezifischen Umsetzungen variieren jedoch.
Gruß,
Ingo
Hallo,
das kann man pauschal nicht beantworten. Waren aus China zu bestellen, unterstehen anderen Gesetzen /Richtlinien (und nich zu vergessen Zoll) wie z.B are aus Cuba oder Ware aus den USA. Ich bestelle gerne in den USA, in Indien sowie Süd Ameria (Cuba, Porto Rico, Mexico) sowie Canada. Jedes Land hat andere Gesetze, aber in dem Fall richte ich mich immer an die AGB der Firma sowie deren schriftlichen Aussagen (vorher oper Email oder Fax Fragen klären). In Amerika z.B. bieten alle Lieferanten bei denen ich bestelle eine 4 wöchige Rückgabemöglichkeit. Aber diese Lieferanten habe ich mir natürlich auch auf Grund des Services ausgesaucht, da es Übersee oft nciht möglich ist alles innerhalb 2 Wochen abzuwickeln. Probleme hatte ich noch nie, ich habe bereits einiges zurück geshickt und habe immer wieder alles ausnahmslos gutgeschieben bekommen.
Natürlich bestelle ich nur in kleinen Mengen für den Privategebrauch (Wert bis max. 200 Euro pro Bestellung). Auch hier muss man differenzieren Was und Wieviel man kauft. Aber einheitliche Regelungen gibt es nicht. Man kann nur Ähnlichkeiten feststellen, aber die Gesetze sind von Land zu Land verschieden.
Innerhalb der EU sieht das ganze natürliche etwas einfacher aus, besonders bei evtl. Streitfragen hat man bessere Chancen seine Rechte durchzusetzten.
Grüße
Jasmin
Hallo,
Macht es hier einen Unterschied ob der Anbieter in einem
anderen EU-Land sitzt oder ausserhalb?
die EU-Richtlinie 7 aus dem Jahre 1997 sieht bei einem Verbrauchtsgüterkauf ein mindestens siebentägiges Rücktrittsrecht vor.
Gruß
Christian