Ein Internetkäufer bestellt sich ein Kleidungsstück knapp vor Weihnachten 2010, und bezahlt es sofort Online. Da der Käufer bis Mitte Januar 2011 im Ausland ist und keine Pakete entgegennehmen kann vereinbart er mit dem Verkäufer eine Lieferung Mitte Januar 2011. Das Ganze wird so abgewickelt, der Käufer erhält das Kleidungsstück am 16.1.2011. Leider passt es nicht, und er möchte von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Der Verkäufer erklärt, das ginge nicht, die Rücktrittsfrist sei abgelaufen (es sei nicht sein Problem wenn man das Teil später haben wolle). Er hat natürlich seine Gründe: Q4 2010 ist bei ihm buchhaltungs- und softwaretechnisch abgeschlossen, und er hat keine Lust, herauszufinden, wie er die unüblich späte Rückgabe abwickeln muss. Das erklärt jedenfalls unverblümt ein Kollege, den der Käufer bei einem Versuch, das Ganze telefonisch zu klären, an die Strippe bekommt.
Wann beginnt die Frist den nun tatsächlich zu laufen: mit dem Kauf, mit dem möglichen Versand beim Händler, mit dem tatsächlichen Versand beim Händler, oder mit dem tatsächlichen Erhalt der Ware (was ich mal stark vermute).
Thx,
Armin.